Zwang, Pflicht, Verbot, Verzicht – Die Bausteine für eine neue Weltordnung

Zwang, Pflicht, Verbot, Verzicht – Die Bausteine für eine neue Weltordnung

Freiheit und Zwang

Durch die Lockdown-Massnahmen während der Pandemie-Krise hat das Wort Freiheit eine neue Bedeutung erlangt und es erhebt sich zunehmend die Frage, ob wir die Freiheit neu definieren und uns vergegenwärtigen müssen, was sie für uns letztendlich bedeutet.

Es sollte dabei ergründet werden, ob wir noch wirklich frei sind, was unsere Unabhängigkeit, Souveränität, Selbstständigkeit, Mündigkeit und Würde im Sinne unserer altehrwürdigen Philosophen anbelangt.

Der Widerpart der Freiheit ist der Zwang. Wir haben uns in der neuzeitlichen Gesellschaft daran gewöhnt, dass wir gezwungen sind Geld zu verdienen oder Dinge zu erwirtschaften, um unsere Existenz zu sichern. Wir ordnen uns den Bedingungen des Arbeitsmarktes mehr oder weniger freiwillig unter, was uns letztendlich abhängig und erpressbar macht.

Die moderne Leistungsgesellschaft ist zu einer Art Zwangsgemeinschaft geworden, welche wir uns selbst auferlegt und geschaffen haben. Dabei ist der Zwang bis zur Unkenntlichkeit verschwommen und die Leistungsorientierung hat uns zum eigenen Ausbeuter und Knecht gemacht, welche eine A- priori-Selbstbestimmung assoziiert und die Gefahr der Selbstentfremdung kontinuierlich steigerte.

Dieser, zu einer Selbstverständlichkeit gewordene „Zwang“, wird allerdings aufgrund der intensiver werdenden Diskussionen bezüglich Nachhaltigkeit, Sharing Economy und Genussverhalten infrage gestellt. Es treten zunehmend Überlegungen in den Vordergrund, ob das Konsumieren um des Konsumierens willen noch zeitgemäss ist. Dieser Fokus auf das, was wirklich zählt und wichtig ist, soll eine Rückbesinnung bewirken und macht es notwendig, die Grenzen zwischen Zwang und Freiheit neu zu definieren. 

Dabei gilt es vordergründig die Kardinalfrage zu beleuchten und zu beantworten, ob es in unserem politischen System überhaupt noch möglich ist, aus dem Vorhandsein von bestehenden Möglichkeiten frei und unabhängig wählen zu können, oder wir uns dem, was die Regierenden für uns als gut erachten und bestimmen, devot unterordnen müssen.

In unserem Demokratie-System greift zwar der Staat nicht originär in unsere Freiheit ein, aber er versucht sie durch Verfügungen und Gesetze zu instrumentalisieren. Er impliziert ausdrücklich, dass bei all seinen Handlungen stets das Volkswohl die höchste Bedeutung hat und man kann sich aber nicht des Eindrucks erwehren, dass dieses als Alibi dient, um die ideologischen Hirngespinste einer neuen, ökologisch orientierten Weltordnung zu rechtfertigen.

Wohltätiger Zwang und Ethikrat

Es hat den Anschein, dass unsere Zukunft nur noch mit Zwängen, Pflichten, Verboten und Aufforderungen zum Verzicht gestaltet werden kann und die Politik dem Bürger kein eigenverantwortungsvolles Handeln zutraut und ihr Heil in schier zügelloser Bevormundung sieht.

Die Bemühungen zur Bewältigung der Pandemie- und Klimawandelkrise haben bei den Regierenden wahre Verbots- und Verzichtsexesse ausgelöst und man sieht sich genötigt den Bürger mit unzähligen mehr oder weniger unsinnigen Vorschriften und Gesetzen die Luft zum selbstbestimmten Leben zu nehmen, was einer ideologischen Zwangsstrangulation gleichkommt. 

Die Empörung grosser Teile der Zivilgesellschaft über die Beraubung der Potenz zur Freiheit des Individuums hat sichtbar zugenommen und die Ohnmacht vor der Unfähigkeit etwas dagegen tun zu können, hat abgenommen.

Unsere augenscheinliche Müdigkeitsgesellschaft ist wieder erwacht und die Attitüde des Sich-Fügens und Nicht-Wehrens ist für viele Bürger zu einem Nicht-weiter-so geworden und die Bereitschaft zum Widerstand wächst zunehmend. 

Zu Beginn meiner themenbezogenen Recherchen wollte ich wissen, wie man überhaupt Zwang definiert und bin auf eine Broschüre des deutschen Ethikrats aus dem Jahr 2018 gestossen, dessen Ausarbeitung den Titel „Hilfe durch Zwang? Professionelle Sorgebeziehungen im Spannungsfeld von Wohl und Selbstbestimmung“ hat.

In der Einleitung der 271seitigen Abhandlung war u. a. zu lesen: Mit Wohltätigkeit und Fürsorge begründete Zwangsmaßnahmen sind in vielen Feldern des Sozial- und Gesundheitswesens verbreitet. Jede Anwendung von Zwang in solchen professionellen Sorgebeziehungen stellt aber einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Person dar und ist folglich in besonderem Maße ethisch und rechtlich begründungspflichtig.

Weiterhin war zu erfahren, dass die Problematik der Legitimation wohltätigen Zwangs sich in allen Lebensphasen in Konstellationen stellt, in denen die Fähigkeiten der betroffenen Personen zur Selbstbestimmung eingeschränkt sind.

Freiverantwortliche Entscheidungen stellen Anforderungen an die Urteilskompetenz der Person. Sie muss jeweils in der Lage sein zu verstehen, welche Bedeutung eine Entscheidung für ihre aktuelle und zukünftige Situation hat, wofür je nach ihrer Art und Tragweite unterschiedliche kognitive, sozio-emotionale und moralische Kompetenzen erforderlich sein können. Bei erwachsenen Personen sollte grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass sie zu freiverantwortlichem Handeln in der Lage sind.

Moralische Rechtfertigung von Zwang

Ob eine bestimmte Zwangsmaßnahme moralisch gerechtfertigt werden kann oder nicht, ist in jedem Einzelfall argumentativ auf Zumutbarkeit zu überprüfen.

Der Deutsche Ethikrat legt in seiner Stellungnahme ein Verständnis von freiverantwortlichen Handlungen zugrunde, das folgende Elemente enthält:

• Wissen um die Folgen und Nebenfolgen der beabsichtigen Handlung/Unterlassung,

• Wollen oder Inkaufnehmen dieser Folgen und Nebenfolgen auf dem Hintergrund der eigenen fundamentalen Lebensoptionen.

• Wählen können zwischen realen Alternativen von Handlungsoptionen.

Für mich stellt sich die Frage, ob bei den Zwangsmassnahmen, die grosse Transformation und den Klimawandel betreffend, die gleichen ethischen und rechtlich argumentationspflichtigen Grundsätze gelten, um die Grenze zwischen einem legitimierbaren und einem nicht zu legitimierenden Zwang definieren zu können.

Von der Pflicht zum indirekten und direkten Zwang

Bei der Zwangs-Beurteilung gilt es Handlungsmöglichkeiten und -optionen mit ihren sozialen und ökonomischen Auswirkungen zu evaluieren, welche auf den ersten Blick voneinander unabhängig erscheinen, aber sich in letzter Konsequenz eine richtungsgebende Einflussnahme und Verknüpfung nicht ausschliesst.

Das trifft insbesondere dort zu, wo der soziale Zwang sowie wirtschaftliche und ökologische Sachzwänge eine entscheidende Rolle spielen und wo es darum geht, eigentlich unerwünschte und unnatürliche Handlungen und Aktivitäten umzusetzen. Das geschieht in der Regel dadurch, dass der Staat dem Bürger Pflichten aufhalst und der Meinung ist, dass es keine relevanten bzw. realistische Alternativen gibt und eine Zumutbarkeit gegeben ist, die auch eine verfassungsrechtliche Tragfähigkeit mit einschliesst.

Man propagiert Pflichten unterschiedlichster Art und betont, dass damit kein direkter Zwang verbunden und somit keine Beeinträchtigung der Freiheit des Einzelnen erfolgt, die nach dem Grundgesetz kraft seiner Menschenwürde garantiert ist.  

Es wird somit zumindest ein indirekter Zwang ausgeübt, wobei schlussendlich nicht eindeutig die Fragen geklärt sind, ob es sich um eine direkte Gefahrenabwehr handelt, oder um Optimierung des Gesundheits- oder Klimaschutzes im Sinne einer Risikovorsorge.

Zwang geht immer mit einer Einschränkung der Freiheit einher. Das Wort „Zwang“ suggeriert Alternativlosigkeit, aber bei der Implementierung von gesellschaftlichen Pflichten und Zwängen handelt es sich praktisch nie um unumgängliche Vorgehensweisen, bei denen existenzielle und inakzeptable Risiken in einem unvertretbaren Masse vorliegen.

Hierbei dürfen nicht nur die rechtlichen Fragen und Aspekte beleuchtet werden, sondern auch die gesellschaftspolitischen Befindlichkeiten sollten einen äquivalenten Stellenwert haben und ausreichende Berücksichtigung finden.    

Die Krux bei Bewertungen dieser Kategorien ist, dass man nicht gewaltsam gezwungen wird, etwas Bestimmtes zu tun, aber wenn man es nicht tut, führt das kontinuierlich zu individuellen Erschwernissen, weil persönlichen Beeinträchtigungen und Nachteile zunehmen.

Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit muss bei der Abwägung der Auswirkungen von angeordneten Verboten und Pflichten oberste Priorität aufweisen, damit kollidierende Interessen, Freiheiten und Rechtsprinzipien nicht unzureichend austariert erscheinen.

Es muss, bei der Realisierung von Massnahmen gewährleistet sein, dass die Vorteile für die Allgemeinheit überwiegen und die Risiken für das Individuum deutlich vermindert werden. Was die ausreichende Berücksichtigung der Grundrechte anbelangt, sollten die Begriffe „Grundsatz der Verhältnismässigtkeit“ und ein damit verbundenes „Übermassverbot“ immer in einem untrennbaren Zusammenhang stehen, um einen adäquaten legitimen Zweck der Geeignetheit und Erforderlichkeit daraus ableiten zu können.

Anreize für Freiwilligkeit anstatt Impfpflicht und indirekter Zwang für Ungeimpfte

Momentan beherrschen die Diskussionen um den Nutzen und die Zulässigkeit einer Corona-Impfpflicht in Deutschland das tägliche Leben und die entsprechenden Stellungnahmen und Gesichtspunkte der Politik und der damit verknüpften Organisationen nehmen groteske Züge an und ergehen sich in obskuren Widersprüchlichkeiten.

Was während des Wahlkampfes von allen Politikern, mit Ausnahme der AfD Protagonisten, als undenkbar angesehen und strikt abgelehnt wurde, ist auf einmal ins überwiegende Gegenteil umgekehrt und die Rufe nach einer Impfpflicht ist bei uns in aller Munde.

Nachdem die so genannte einrichtungsbezogene Impfpflicht (§ 20a Infektionsschutzgesetz), welche für den Gesundheits- und Pflegbereich ab dem 15. März bundesweit gilt, vom Bundestag beschlossen wurde, soll zusätzlich noch eine allgemeine Impfpflicht für alle Erwachsenen ab dem Alter von 18 Jahren implementiert werden.

Dies ist besonders pikant, da der bayerische Ministerpräsident und einige Amtskollegen verlauten liessen, dass sie die vorgesehene einrichtungsbezogene Impfpflicht für Pflegekräfte vorerst nicht umsetzen wollen, da diese singuläre und auch partielle Lösung aber derzeit während der Omikron-Welle keine Hilfe sei. Wegen des drohenden Mangels an Pflegekräften sehen sie eine grosse Gefahr, dass die Pflegeeinrichtungen keine ordnungsgemässe Versorgung der Bewohner gewährleisten können und es zu einem Pflegenotstand kommen könnte. Gleichzeitig warnte bereits der Deutsche Pflegerat vor kommenden Personalproblemen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit hatten sich allein im Januar ungefähr zwölftausend Pflegekräfte mehr als üblich arbeitssuchend gemeldet.  

Trotz dieser recht unübersichtlichen und bedrohlichen Gemengelage wird seitens der Ampelkoalition und auch von relativ kleinen Teilen der Opposition darauf gedrängt, dass die allgemeine Impfplicht schnellstmöglich eingeführt wird, wie es im Nachbarland Österreich bereits der Fall ist.

Selbst der Deutsche Ethikrat, der ursprünglich eine Impfpflicht für weder notwendig noch ethisch vertretbar ansah und dieses Thema kategorisch vom Verhandlungstisch gefegt hatte, sieht plötzlich diese Impfpflicht als probates Mittel im Kampf gegen die Seuche an und passt sich der Meinung des Auftraggebers, dem neuen Bundeskanzler, an.

Diese Kehrtwende wurde damit begründet, dass es zulässig sein muss Einschätzungen aufgrund einer neuen Faktenlage zu ändern und man deshalb Glaubenssätze angesichts neuer Erkenntnisse über Bord werfen kann, was zum Wesen der Wissenschaft dazugehört.

Hauptauslöser für diese Meinungsänderung wäre die sehr geringe Impfquote und eine drohende Überlastung des deutschen Gesundheitssystems angesichts neuer, ansteckenderer Virusvarianten. Erschwerend kommt hinzu, dass die Politik es verpasst hat, rechtzeitig mildere Wege der Pandemiebekämpfung energisch zu verfolgen.

Man hat mit dieser Ansichtsänderung anscheinend nicht in Erwägung gezogen, dass der unsinnige Debatten-Streit bezüglich der Impfpflichteinführung schädlich für die Bekämpfung der Corona-Pandemie ist und nur unnötig die Gesellschaft polarisiert und zu deren Spaltung beiträgt.

Bisher ist es den Befürwortern nicht gelungen mehrheitsfähige Gesetzesentwürfe vorzulegen, die schlüssig und vor allem rechtssicher aufzeigen, wie mit den Besonderheiten, die Covid-19 von anderen Infektionskrankheiten unterscheidet, umgegangen werden kann, zumal kein Impfregister vorliegt und die Erstellung vom Gesundheitsminister als zu schwierig bezeichnet wird.

Bei der Corona-Impfung gibt es nur einen begrenzten Infektionsschutz, der zeitlich sehr überschaubar ist und selbst Personen, die 3-fach geimpft sind, ebenso wie die Ungeimpften infektiös sein und den Virus übertragen und verbreiten können. Der Vorteil des Impfens besteht nur darin, dass dadurch schwere Krankheitsverläufe, welche einer Intensivbehandlung in Krankenhäusern bedürfen, zu einem sehr hohen Prozentsatz vermieden werden können.

Dies allein kann nicht mehr für eine Argumentation ausreichen, da die hochansteckende und zu schweren Verläufen führende Delta-Variante durch die Omikron-Variante flächendeckend in Deutschland abgelöst und dadurch das Infektionsgeschehen drastisch verändert wurde. Trotz der extrem hohen Ansteckungsrate sorgt die Omikron Mutation glücklicherweise für wesentlich weniger schwere Verläufe und Intensivpatienten.

Bei der Infektionswahrscheinlichkeit gibt es keinen Unterschied zwischen Ungeimpften und doppelt Geimpften, da beide sich gleichermassen leicht anstecken. Erst eine dritte Booster-Impfung macht einen Unterschied und halbiert in etwas das Ansteckungsrisiko. Studien haben weiterhin belegt, dass gutsitzende FFP2-Masken die Ansteckungsgefahr auch bei der Omikron-Variante auf nahezu Null reduzieren und keine Überlastung des Gesundheitssystems droht, mit der eine Impfplicht von den Befürwortern begründet wurde.

Als Hauptargument kommt hinzu, dass eine allgemeine Corona-Impfpflicht insbesondere nicht dem Wesen der bundesdeutschen Demokratie des Grundgesetzes entspricht. Die Verfassung spricht jedem in Artikel 2 des GG das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu. Dazu gehört auch, dass jeder Einzelne selbst bestimmen darf, was ihm injiziert wird und was nicht. Wenn jemand den gängigen Corona-Impfstoffen misstraut, so ist das sein gutes Recht, auch wenn dies unsinnig erscheint.  

Der Freiburger Staatsrechtlers Professor Dr. Dietrich Murswiek, hat im Auftrag der „Initiative freie Impfentscheidung e.V.“ ein Rechtsgutachten erstellt, aus dem hervorgeht, dass sämtliche 2G- und 3G-Regeln, insbesondere 3G mit kostenpflichtigem Test, die Benachteiligung bei Quarantänepflichten sowie das Vorenthalten der Verdienstausfallentschädigung für Ungeimpfte mit dem Grundgesetz unvereinbar sind und gegen die Grundrechte der Betroffenen verstossen.

Er fordert, dass alle Benachteiligungen Ungeimpfter sofort aufgehoben werden müssen, da sie schlichtweg verfassungswidrig sind.

Ich bin ebenso wie meine Frau und unser Sohn dreimal geimpft und habe Vertrauen in die Entwickler der Impfstoffe. Für mich ist das Corona-Virus ein ernstzunehmende Bedrohung, der auch in unserem Verwandtenkreis ein Todesopfer gefordert hat.

Die Abwägung zwischen Pflicht und Freiwilligkeit der Immunisierung war nie einfach. Ich bin trotzdem der Meinung, dass wir mit dem Corona-Virus werden leben müssen, dies besonnen und ohne Panik, auch angesichts von Meldungen über neue Virus-Mutanten. Zu diesem pandemischen Leben gehören Masken für alle und Impfungen für die, die dazu bereit sind.

Nur eins darf im Corona-Zeitalter nicht passieren: Das Virus darf nicht schleichend die Demokratie des Grundgesetzes aushöhlen. Die Impfpflicht wäre ein Schritt in diese Richtung, zumal es unsinnig ist, diese im Sommer einzuführen, da dies der früheste Zeitpunkt wäre, zu dem sie kommen könnte.

Wenn allerdings die permanente Uneinigkeit zwischen der Politik, dem RKI, der Stiko und den Virologen und Medizinern so weiter geht, werden die Pandemie Bewältigungsmassnahmen in einem Chaos enden und die Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit in die Politik und deren Institutionen ist nachhaltig erschüttert. Es wird in Zukunft ein ausgeprägten Misstrauen gegenüber den Regierenden zu verzeichnen sein, welches ein konstruktives Miteinander erschwert und die Demokratie schwächen wird.  

Klimawandel und Transformation der Pflichten und Verbote

Neben der Pandemie stellt auch die Klimakrise eine immense Herausforderung für die Politik und auch der Zivilgesellschaft dar, weil auch hier verpflichtende Massnahmen getroffen wurden, welche einen Zwang auf die Bürger ausüben.

Die grosse Transformation und speziell die Energiewende entwickelt sich, je länger die Zeit fortschreitet, zu einem vom Gigantismus geprägtes Projekt, das mit Marktwirtschaft praktisch nichts mehr zu tun hat und von unzähligen Verboten, Geboten und Verordnungen dominiert wird.

Es zeichnet sich ein für den Bürger schmerzhafter Weg ab und die ökologische Gemengelage in der Bundesrepublik schwankt zwischen Öko-Wille, Wunsch und einer wenig erbaulichen Wirklichkeit. Ein ideologischem Übereifer hat sich breit gemacht, der einer freiheitlichen Klimapolitik im Wege steht und in manchen Bereichen sogar signifikante Nachteile in Form von Investitionsreduzierungen- und Aufschüben bewirken, wobei diese auch zum Teil den Irrationalitäten der EU geschuldet sind.

Es dürfen bald keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor mehr zugelassen werden, Öl- und Gasheizungen sollen verboten werden und die Dächer müssen mit Photovoltaik-Anlagen bestückt werden.

Es hat dabei durchaus den Anschein, dass die Politik dem Bürger auch im Klimaschutz kein eigenverantwortliches Handeln zutraut und meint, dass ein einschneidendes Bevormunden das richtige Mittel der Wahl darstellt. Es scheint dabei unerheblich zu sein, dass tiefgreifende Eingriffe in die Eigentumsrechte erfolgen und der Bürger zu Handlungen gezwungen wird, die keine freien Entscheidungen mehr zulassen.

Die Energiewende ist ein gesellschaftliches Projekt, das nicht durch das demagogische Verhalten der Regierung dazu führen darf, dass der Bürger keine gerechte Teilhabe erfährt und ihm durch apodiktisches Verhalten des Staates, kein ausreichendes Mitspracherecht bei den anstehenden energiepolitischen und energiewirtschaftlichen Entscheidungen eingeräumt wird.

Es ist unbestritten, dass es sich durch die vielfältig miteinander verknüpften Handlungsebenen- und Dimensionen bei der Energiewende um eine hochgradig komplexe Transformationsaufgabe handelt, die der „Normal-Bürger“ in Gänze nicht überschauen und in all seinen Nuancen verstehen kann. Dieser Umstand darf aber trotzdem nicht dazu führen, dass ihm die Politik das selbstverantwortliche Handeln nimmt und ihn zu einem reinen Befehlsempfänger ohne Recht auf Individualität degradiert, was einem Status des „Energiesklaven“ gleichkommt.

Der Obrigkeit ist es zumindest bisher nicht gelungen die breite öffentliche Diskussion in einer einfachen und verständlichen Sprache zu führen und dabei Widersprüche zu vermeiden. Das ist besonders bei technischen Erklärungen notwendig und bei Mechanismen, wie z.B. beim Emissionshandel, wo statt der Funktionalität eher erklärt werden sollte, was das System bewirkt, damit Gruppen mit verschiedenen Interessen zusammengeführt werden können, um die individuellen Bedürfnisse zu befriedigen und schwere Bedenken zu beseitigen.

Dabei darf die Kommunikation keine informative Einbahnstrasse darstellen, weil die Involvierung der Interessenten mitentscheidend ist, dass die Bevölkerung ein reales Mitspracherecht nicht nur unterschwellig empfindet, sondern tatsächlich auch hat. Durch die Taktik der apodiktischen Überstülpung von Massnahmen durch Verbote und daraus resultierenden Zwängen, wird dem markwirtschaftlichen Klimaschutz, der gerecht und effizient die grosse Herausforderung der weitestgehenden Klimaneutralität bewerkstelligen soll, ein Bärendienst erwiesen, der zu einer Diskreditierung vieler geplanter Initiativen führt.  

Die Verantwortlichen in dem Ministerien ignorieren das Prinzip, dass eine technologieneutrale Ausgestaltung der ressourcenschonenden Energiealternativen beachtet werden muss, da die einseitige Priorisierung von gewissen Techniken zu einer Enttäuschung führen und einen Rückschritt bedeuten kann. Der Staat, der ideologischen Verblendung zum Trotz, kann nicht wissen was die Zukunft auf dem Energiesektor wirklich bringen und der technologischen Weisheit letzter Schluss sein wird.

Des Weiteren wird das Verursacherprinzip nicht ausreichend umgesetzt, was im Kern bedeuten muss, dass derjenige, welcher die Umwelt über Gebühr belastet, auch mehr dafür zahlen muss und zur Kasse gebeten wird. Dadurch würden die Menschen ihr Verhalten eigenverantwortlich anpassen und schnell bemerken, dass es auf Dauer lukrativer ist, die fossilen Ressourcen schonenden Energieformen zu nutzen und damit die Verteuerungen der Energie neutralisiert werden können.

So würden auch die Investitionen im Bereich der erneuerbaren Energien für die Industrie und den Bürger immer lohnender und zu einem Subventionsabbau führen, welcher den Grundsatz der konsequenten Kostenwahrheit unterstützt und der gewünschten Generationengerechtigkeit dienlich ist.

Leider konterkariert das Aufbürden von Pflichten diese Kostenwahrheit, da sie mit Subventionen und Steuerabzügen einhergehen, welche die Betroffenen mit ins Boot holen sollen und für die der freiheitsliebende Bürger nur eine geringe Akzeptanz aufbringt, da für die notwendigen Investitionen nur ein bescheidenes Kosten-Nutzen-Verhältnis generiert wird. Das erscheint bei dem momentanen Zins-Niveau noch einigermassen tolerabel, doch bei den langen Rentabilitätslaufzeiten kann sich dies rasch zu einem Nachteil entwickeln und die Investition unattraktiv erscheinen lassen.

Progressive Politikinstrumente, wie CO2 – Preis mit pro Kopf Rückerstattung und Bonus-Malus Systeme hätten mit ihrer positiven Verteilungswirkung sicherlich mehr Erfolg als die regressiven Instrumente von CO2-Preis ohne Rückerstattung oder Subvention für Elektrofahrzeuge mit geringem Effizienzstandard.

Eine Abschaffung der EEG-Umlage, die für Juli 2022 geplant ist, würde bestehende Verzerrungen im Wettbewerb zwischen konventionellen Technologien und Sektorkopplungstechnologien verringern und eine entsprechende Umgestaltung des EEG-Finanzierungssystems könnte einen wichtigen Beitrag zur weiteren Marktdurchdringung leisten. Dadurch könnten auch soziale Härten für einkommensschwache Haushalte vermindert werden und diese einigermassen spürbar entlasten, falls die Ersparnis von den Energieversorgern auch in vollem Umfang an die Kunden weitergegeben werden.

Man ist überwiegend der Meinung, dass dem von der Ampel-Koalition propagierten, strikten Dekarbonisierung-Handlungswahn die ausgewogene Fairness für einen öffentliche Zustimmung fehlt. Unsere überzogenen Bemühungen werden schlussendlich an der Uneinsichtigkeit der Starkverschmutzer-Schurkenstaaten abprallen und wirkungslos im Ether der Belang- und Bedeutungslosigkeit verpuffen.

Die soziale Unzufriedenheit wird geschürt, unser Dasein unangemessen erschwert und die Spaltung der Zivilgesellschaft forciert. Normativ betrachtet, wäre es erstrebenswerter, wenn im Sinne einer sozialen Entscheidung, sich die Politiker an tatsächlichen Verteilungswirkungen orientieren würden und nicht an Gruppen, deren Interessen sie parteipolitisch vertreten.

Lieber mit der Demokratie in den vermeintlichen Untergang gehen als mit einer uneinsichtigen Öko-Diktatur, ist deshalb für viele zum Credo geworden, weil die Umsetzung der Energiewende als ungerecht empfunden wird und die Verursachergerechtigkeit fehlt. 

Fazit

Der ausufernde Massnahmendirigismus, welcher überwiegend nur aus Pflicht- und Zwangsmittel Androhungen besteht, ist zum Normalitätsinstrumentarium geworden

Verordnung von Pflichten durch gesellschaftlichen Zwang, auch wenn diese Verpflichtungen gegen Bestimmungen des Grundgesetzes verstossen sollten, ist einem Populismusstreben geschuldet und hat mit auf Fakten beruhender, rechtlich zulässiger Politik nichts mehr zu tun.

Für Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung einer Pflicht gilt der rechtsstaatliche Vorbehalt des Gesetzes und sie müssen auf einer jeweils eigenständigen parlamentsgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage beruhen. Es muss klar begründet werden können, wo die individuelle Entscheidungsfreiheit endet, um einen ausreichenden Schutz der Allgemeinheit gewährleisten zu können.

Durch den wissenschaftlichen Fortschritt und die Globalisierung droht uns die Rückkehr des Obrigkeitsstaats, auch bedingt dadurch, dass während der Zeiten der Pandemie- und Klimawandelkrise die Justiz der Obrigkeit fast freie Hand lässt und alle Pflicht- und Zwangsmassnahmen als rechtlich zulässig bewertet. So macht sich der Eindruck breit, dass es nicht mehr auf die Verfassung, sondern auf das Bundesverfassungsgericht ankommt.

Ideologische Haltungsschizophrenie darf nicht dazu führen, dass offensichtliche technologische Schwächen ausgeblendet werden, nur um einer verblendeten Weltanschauung und Verbotskultur gerecht werden zu können, welche sich nachteilig auf die Belange der Zivilgesellschaft auswirken.

Egal, ob die Freiwilligkeit die Pflicht ersetzt, oder der verpflichtende Zwang sich behaupten wird, dürfte uns schlussendlich nichts anderes übrigbleiben als sich an Viren oder an das Klima anzupassen und damit leben lernen müssen.

Das muss zwangsweise nicht dazu führen, dass vulnerable Gruppen und schutzbedürftige Völker die Zeche zahlen müssen, wenn wir rechtzeitig dafür Sorge tragen, dass die notwendigen Schritte zur Worstcase-Vermeidung eingeleitet werden und eine Anpassung der betroffenen Infrastrukturen erfolgt.

Ein präventives, solidarisches Miteinander kann vorhersehbare katastrophale Auswirkungen des Klimawandels so begrenzen, dass grosse Opfer nicht zu beklagen sind.  Das Vorsorgeprinzip des wirklichen Handelns, muss die, durch staatlichen Zwang aufoktroyierten und nicht erfüllbaren Massnahmen, ablösen und den hauptsächlich von schlimmen Naturereignissen betroffenen Menschen eine realisierbare Perspektive bieten.

Politiker sagen „wir“ und meinen sich nicht wirklich. Das wir müssen, wir brauchen, wir dürfen nicht und wir müssen akzeptieren, ist zum Standardvokabular geworden, obwohl sie dabei immer „ihr“ meinen und sich selber als die Besten, die Menschlichsten, die Moralischsten und Schlauesten ansehen.

Sie beschleunigen Vorgänge, um sie kurz später wieder selbstherrlich zu relativieren und zu blockieren. Das zeigt sich besonders in der regulatorisch zerklüfteten und instabilen Europäischen Union, die sich mehr und mehr zu einer wankelmütigen Schicksalsgemeinschaft entwickelt, da der Egoismus der Nationalstaaten überwiegt und Solidarität zu einem Fremdwort verkommen ist.  

Mir fehlt einfach die Lust, mir die Namen der Minister und deren Erfüllungsgehilfen zu merken, die alle in inflationärer Art ihre vollmundigen Arbeitsnachweisverlautbarungen und Halbwahrheiten verkünden und diese in Lichtgeschwindigkeit wieder relativieren und die Meinung wechseln, wenn der Gegenwind der Zivilgesellschaft und der unzähligen NGOs zunimmt und man seine Machtposition bedroht sieht.

Indoktrination und Verblendung führen dazu, dass man einen erneuten Sinneswandel bei der Impfpflicht und bei als persönliche, blamable Niederlage ansieht, welche zu einem Gesichtsverlust führen würde. Deshalb beharren die Chef-Ideologen in den Ampel-Parteien auf ihren Standpunkten, obwohl es jede Menge stichhaltige Gegenargumente gibt. Sie vergessen dabei aber völlig, dass sie sich so oder so schon völlig unglaubwürdig gemacht haben und als politisch „Gesichtslose Wegducker“ oder „Dauer-Angst-Minister“ der Bundesrepublik mehr schaden als nutzen und dies betrifft nicht nur die Pandemie- und die Energie-Chose. 

Es ist vollkommen klar, dass es Energie- und Klimapolitik nicht umsonst geben kann und dies mit Belastungen für Industrie und Bevölkerung verbunden ist. Was wir aber benötigen, damit die getroffenen Massnahmen auch breite Unterstützung erfahren, ist eine faire Energiewende und klare Definitionen, wie be- und entlastend sich die Verteilungsmechanismen auf uns auswirken.

Nur wenn eine klare Transparenz gegeben ist, können Verbote, Pflichten und Aufrufe zum Verzicht ein Umdenken in der Gesellschaft auslösen und eine vom Volk gewollte und dem Zeitgeist angepasste Transformation des Energiesystems auf einen realpolitischen Weg bringen.

„Es ist gewiss und wahrhaftig, dass der Zwang dem Geist alle Flügel abschneidet“

Friedrich von Schiller

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2 Comments

  1. Insgesamt eine durchaus gute Analyse, die im Kern einige sehr gute und wichtige Aussagen enthält, an den Rändern des Kerns aber auch einige polarisierende Betrachtungen ablichtet. Vermutlich geht es nicht ohne diese, denn der persönliche Blickwinkel des Verfassers muss ja auch irgendwie seinen Platz finden..

    • Danke für die grundsätzliche Zustimmung. Wenn ich einen Blog-Beitrag verfasse, geht es immer auch darum, dass ich darin meinen persönlichen Blickwinkel schildern kann. Entsprechend der Thematik kann ich, je nach emotionaler Brisanz, eine gewisse Polarisierung und Polemik nicht ausschliessen und will dies auch nicht. Ich bin es gewohnt Dinge klar anzusprechen, wobei es durchaus sein kann, dass ich dabei gelegentlich über das Ziel hinausschiesse. Im Gegensatz zu den meisten Politikern bin ich allerdings kritikempfänglich und immer bereit auch Aussagen zu überdenken und zu korrigieren und sie nicht als allein seligmachend anzusehen.

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