Verstaatlichung als Ultima Ratio?

Verstaatlichung als Ultima Ratio?

Bedeutung der Verstaatlichung

Bei einer Verstaatlichung übernimmt der Staat die Verantwortung und den Besitz von Firmen, Unternehmen oder Banken, die eigentlich Privateigentum sind. Auch Immobilien oder Rechte können auf den Staat übergehen, ebenso ganze Wirtschaftszweige wie z. B. Bergbauindustrien.

Dabei kauft der Staat Anteile eines Unternehmens. Falls sich andere Eigentümer weigern, ihre Anteile zu verkaufen, erlaubt das Grundgesetz auch eine Enteignung durch den Staat, dann muss der ehemalige Eigentümer aber entschädigt werden, sie muss im allgemeinen Interesse sein und dem sozialen Wohl dienen.

Der Staat darf in Deutschland so viele Unternehmen kaufen und betreiben wie er möchte. Es gibt keine Einschränkungen. Auch die Bundesländer dürfen das. Trotzdem muss der Staat sich vor seinen Bürgern für die Übernahme verantworten, da die Mittel zum Kauf kommen schliesslich aus Steuergeldern generiert werden.

In den Fällen von Uniper und Lufthansa war die Verstaatlichung die Folge von wirtschaftlichen Schwierigkeiten der beiden Unternehmen. Bei der Lufthansa lag es an der aufkommenden Coronapandemie, bei Uniper an der Gaskrise durch den Krieg in der Ukraine. Durch die Übernahme vom Bund konnte eine Pleite der Unternehmen verhindert werden.

Ein weiterer Grund für eine Verstaatlichung kann das Verhindern einer Monopolstellung sein. Wenn ein Anbieter auf einem Markt über ein Monopol verfügt, kann der Staat durch sein Einsteigen die Wirtschaft und den Wettbewerb wieder stärken.

Wie es im Fall der Lufthansa passiert ist, kann der Staat auch Gewinn mit der Verstaatlichung machen, doch ist das Erwirtschaften von Gewinn nicht das primäre Ziel dieser Daseinsfürsorge.

Der Staat muss die Aktien eines Unternehmens ja nicht zwingend behalten, sondern kann auch wieder aussteigen und seine Anteile verkaufen. Dann liegt das Unternehmen wieder in privater Hand und die Steuerzahler sollen sogar vom Gewinn des Staates profitieren können.

Bei der Lufthansa ist der Bund nach gut zwei Jahren komplett ausgestiegen und hat seine Beteiligung beendet. Für den Staat war die Beteiligung an der Airline ein äusserst lukratives Engagement und man machte einen Gewinn von siebenhundertsechzig Millionen Euro. Einen Teil der nun verkauften Aktien sicherte sich der Milliardär Kühne aus Hamburg.

Das Geld fliesst zurück in den Haushalt, der Staat kann damit beispielsweise Schulden tilgen. Es ist allerdings nicht zweckgebunden, wofür die Gewinne genutzt werden. Das kann der Staat selbst entscheiden.

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas plädiert dafür, bestimmte Bereiche der Grundversorgung zu verstaatlichen.  Als Beispiele habe die SPD-Politikerin die Versorgung mit Wasser, Strom und Gas genannt. Bas habe der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ gesagt, auch der Gasimporteur Uniper, dessen Übernahme durch den Bund bereits beschlossen sei, könne nach dem Ende der Energiekrise in staatlicher Hand bleiben.

Es wäre falsch, immer nur Schulden zu verstaatlichen und Gewinne zu privatisieren. Das gelte aus ihrer Sicht auch für den Gesundheitssektor.

Wenn es nach den Jungsozialisten geht, wären auch noch das Wohnungswesen, der öffentliche Personen Nah- und Fernverkehr, die Netzinfrastruktur, die Abfallversorgung und der Bankensektor geeignete Objekte für eine Verstaatlichung und die Unternehmen in diesen Bereichen sollen je nachdem im Eigentum der Gemeinden, Länder oder des Bundes stehen.

Bei dem Rest der Wirtschaft sind die Jusos prinzipiell gegen das Privateigentum von Produktionsmitteln. Deswegen wollen sie langfristig zumindest mittelständische und Grossunternehmen vergesellschaften, indem die Unternehmen, die nicht verstaatlicht sein sollen und nicht zur Daseinsvorsorge gehören, in die Hände der Arbeitnehmer gehen.

Die Vergesellschaftung

Es gibt allerdings im strikt linken Lager Gegner der „abstrakten Verstaatlichung“, die einen Sinn darin sehen, wenn diejenigen, die Produkte produzieren auch darüber bestimmen können, wie, wo, unter welchen sozialen, ökologischen, politischen Bedingungen, zu welchen Preisen, die jeweilige Ware an wen verkauft werden darf und wie man die dabei erzielte Wertschöpfung demokratisch unter den Produzenten aufteilt.

Sie favorisieren stattdessen eine Vergesellschaftung der Banken, des Grossgrundbesitzes, der Schlüsselindustrie, zu der auch Autokonzerne und die metallverarbeitende Industrie gehören, um einer eventuellen räuberischen Erpressungen des Kapitalismus einen Riegel vorschieben zu können und das Kapital, die Firma, die Arbeitsplätze, die Maschinen, Gebäude usw. da bleiben wo sie sind und zwar „vor Ort“, in den Händen der Arbeiternehmer.

In den Augen der linken Hardcore-Szene macht eine Verstaatlichung nur Sinn, wenn man davon ausgehen kann, dass „unser“ Staat – der ja gerne auch als „Vater Staat“ beschönigt wird, völlig andere Interesse hat als die chaotisch agierenden Einzel-Kapitalisten.

Dem ist aber laut Marx nicht so und er schrieb sinngemäss: „Der Staat ist der ideelle, also der gedachte, abstrakte Gesamtkapitalist“. Was so viel bedeutet,  der kapitalistische Staat vertritt im weitesten Sinne primär die Interessen der Einzelkapitalisten.

„Wirksamer“ und auch weitaus gerechter, sozialer, im Sinne einer Demokratisierung unserer Gesellschaft, wäre deshalb eine demokratisch legitimierte Vergesellschaftung der Produktionsmittel und von marktbeherrschenden Konzernen oder Banken.

Bei einer Vergesellschaftung wird somit bislang in privater Hand konzentriertes Eigentum in gemeinschaftliches Eigentum überführt. Das kann in Form einer Verstaatlichung geschehen, muss es aber nicht.

Denkbar ist beispielsweise auch genossenschaftliches Eigentum, das Überführen in eine Bürgerstiftung  oder Ähnliches und der Begriff der Vergesellschaftung ist damit weiter gefasst.

Dies würde einer Zwangskollektivierung nach dem Muster der ehemaligen DDR bedeuten und zur Bildung von Produktionsgenossenschaften und einer Zentralverwaltungswirtschaft führen, auch umgangssprachlich Planwirtschaft genannt.

Diese Wirtschaftsordnung, in der eine zentrale Planungsbehörde den gesamten Wirtschaftsprozess unter politischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten plant, lenkt und kontrolliert, würde die staatliche Preisfestlegung für Güter und Dienstleistungen sowie die Lenkung der Berufs- und Arbeitsplatzwahl festlegen.

Das würde bedeuten, ein demokratisch gewähltes und legitimiertes Gremium, dem z. B. Vertreter von fortschrittlichen Gewerkschaften, der links orientierten Parteien, NGOs wie Attac, Bund, Greenpeace usw., Wohlfahrtsverbänden und/oder Arbeitsloseninitiativen angehören, sollen zukünftig bestimmen, wie eine Bank oder ein Konzern wirtschaften soll.

Dabei soll dann nicht die Höhe der Profitrate das Entscheidende sein, sondern die Frage ist, ob das Produkt gesellschaftlich und ökologisch sinnvoll und wirklich nützlich ist.

Eine weiter wichtige Frage wäre, wer die Verfügungsgewalt über die Wertschöpfung hat und nach welchem Schlüssel wird die erwirtschaftete Wertschöpfung an die jeweiligen Produzenten, sprich die Arbeitnehmerschaft, verteilt.

Wie die Praxis in den ehemaligen sozialistischen Ländern gezeigt hat, trat dabei regelmässig ein erhebliches Defizit zwischen Planung und Realisierung der beschlossenen und geforderten Leistungen ein.

Die real existierenden Planwirtschaft hat es nicht geschafft, die für eine langfristige Weiterentwicklung moderner Volkswirtschaften notwendigen Innovationen und Erfindungen zu sichern, was schlussendlich die kollektive Armut führte.

Die Treuhandverwaltung

Mit Rosneft Deutschland und Gazprom Germania sind nun schon zwei Töchter von russischen Konzernen unter deutscher Treuhandverwaltung.

Der Begriff „Treuhand“ erinnert an das Ende der DDR und den Beginn der 1990er Jahre, wo Mitte 1990 die Treuhandanstalt gegründet wurde. Sie strukturierte nach harten marktwirtschaftlichen Kriterien die ostdeutsche Wirtschaft um und bereitete die Wiedervereinigung vor.

Ihre Aufgabe war die treuhänderische Verwaltung des Volkseigentums und sie privatisierte die volkseigenen Betriebe oder machte sie dicht.

Rechtlich gesehen ist ein Treuhänder eine Person oder Institution, die berechtigt ist, die Interessen einer anderen Person wahrzunehmen. Er verwaltet beispielsweise das Vermögen eines anderen Rechtssubjekts.

Nun hat die Bundesregierung das Modell der Treuhandverwaltung, zur Lösung der Probleme in der Energiewirtschaft, wieder entdeckt. Diesmal handelt es sich aber nicht um die Privatisierung von Betrieben. Im Gegenteil, es geht um die staatliche Kontrolle mit dem Ziel, die Energieversorgung in Deutschland zu sichern.

Als rechtliche Grundlage für die Treuhandverwaltung wurde das Energiesicherheitsgesetz von 1975 reformiert, da das Aussenwirtschaftsgesetz für eine Ermächtigungsgrundlage nicht passgenau war.

Mit der Novellierung des Energiesicherheitsgesetzes wurden die Massnahmen der Treuhandverwaltung für sechs Monate, mit möglicher Verlängerung von weiteren sechs Monaten, festgelegt.

Wenn eine zeitliche begrenzte Treuhänderschaft nicht reicht, um die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten, würde auch eine Enteignung möglich sein.

Voraussetzung der Treuhandverwaltung ist die konkrete Gefahr, dass ein Unternehmen der kritischen Infrastruktur seine, dem Funktionieren des Gemeinwesens im Sektor Energie dienenden, Aufgaben nicht mehr erfüllen kann und eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht.

Zum Treuhänder hat der Bund die Bundesnetzagentur bestimmt, erst bei Gazprom Germania und dann auch bei Rosneft Deutschland. Die Behörde hat somit Zugriff auf die PCK-Raffinerie in Schwedt, ausserdem übernimmt sie die Kontrolle der Anteile an den Raffinerien MiRo in Karlsruhe und Bayernoil in Vohburg. Damit soll sichergestellt werden, dass die Raffinerien weiter mit Öl beliefert werden.

Die Bundesnetzagentur hat künftig Einfluss auf das operative Geschäft der Unternehmen: Sie kann der Geschäftsführung Weisungen erteilen. Die Unternehmen können keine Entscheidungen treffen, die nicht vom Treuhänder, also der Bundesnetzagentur, gebilligt werden.

Der Treuhänder erhält die Möglichkeit, massgeblich darauf hinzuwirken, dass der Betrieb des Unternehmens gemäss seiner Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens im Sektor Energie fortgeführt wird.

Besonders wichtig ist die Kontrolle über das Vermögen. Die Bundesnetzagentur hat die Aufsicht über das Vermögen der treuhänderisch verwalteten Unternehmen, was bedeutet, es kann kein Geld nach Russland abgezogen werden.

Trotzdem ist es keine Übernahme, also keine Verstaatlichung, da der Treuhänder keine Firmenanteile übernimmt. Die Unternehmen, Gazprom Germania und Rosneft Deutschland, bleiben im Besitz des bisherigen Eigentümers. Sie behalten ihren Umsatz, Gewinn und Verlust.

Nach dem Ende der zeitlich befristeten Treuhandverwaltung können die Firmen wie bisher weitergeführt werden. Im Fall von Rosneft Deutschland ist die Treuhandverwaltung zunächst auf sechs Monate begrenzt.

Das Treuhand-Modell hat also nichts mit Enteignung zu tun. Einen solchen massiven Eingriff des Staats sieht das Energiesicherungsgesetz nur als „ultima ratio“, als allerletztes Mittel vor, da (noch) die Politik vor Enteignungen zurück schreckt, da sie sehr komplex und mit Unsicherheiten behaftet sind.

Die Bundesregierung befürchtet, in einem solchen Fall würde Russland mit Vergeltungen antworten und die Öl-Lieferungen sofort einstellen oder die Gas-Lieferungen ganz kappen. Zudem müsste bei einer Enteignung Entschädigungen gezahlt werden. Das wäre politisch schwer vermittelbar, wenn der Steuerzahler für Entschädigungssummen an Rosneft und Gazprom aufkommen müsste.

Energierechts-Experten halten das Modell der Treuhandverwaltung für die bessere Alternative zur Enteignung, da auf diesem Wege sich sicherstellen lässt, dass die Produktion weiterläuft.

Die staatliche Enteignung

Die Debatten um staatliche Eingriffe haben aufgrund der grossen Versorgungsschwierigkeiten mit Energieträgern, Bedarfsgütern und Rohstoffen sowie den Missständen auf dem Wohnungsmarkt, wieder Fahrt aufgenommen und hitzige Diskussionen über Verstaatlichung, Vergemeinschaftung und sogar möglicher Enteignungen entfacht.

Viele Politiker, besonders aus dem links-sozialistischem Lager, sind der Meinung, Enteignungen von vornherein auszuschliessen, obwohl sie das Grundgesetz erlaubt, ist ein falsches Zeichen, da es das letztes „Notwehrrecht“ des Staates“ sei, um seine Handlungsfähigkeit beweisen zu können.

Robert Habeck hat in das gleiche Horn gestossen und halte Enteignungen für prinzipiell denkbar, da das Grundgesetz solche Enteignungen zum Allgemeinwohl ausdrücklich vorsieht.

Im Artikel vierzehn des Grundgesetzes wird grundsätzlich festgehalten, dass das Eigentum geschützt ist. Er stellt den Eigentümern allerdings nicht frei, damit zu machen, was sie wollen und eine uneingeschränkte Verfügungsgewalt geltend gemacht werden darf.

Laut Artikel vierzehn, Satz drei sind auch Enteignungen möglich, wenn dies dem Wohl der Allgemeinheit dient. Doch ein solcher Eingriff in die Grundrechte wiegt schwer und ist deswegen an Bedingungen geknüpft.

So muss die Enteignung geeignet sein, um das angestrebte Ziel zu erreichen und es muss sichergestellt sein, dass eine so drastische Massnahme überhaupt notwendig ist.

Nichtsdestotrotz entwickeln sich die Begriffe Verstaatlichung und Enteignung zum Reizwort der Stunde und Umfragen zu Folge, gibt es für diese Ideen durchaus Sympathisanten und Befürworter in der Bevölkerung, obwohl viele Kritiker vor sozialistischen Umtrieben warnen, die an die DDR erinnern, da mit der Aufarbeitung der Zwangkollektivierungen die Gerichte noch heute beschäftigt sind.

Die Bilanz von gut vierzig Jahren eigentumsloser Ökonomie war in umfassender Hinsicht verheerend. Der noch 1990 vorherrschende Glaube, aus der Substanz der DDR-Wirtschaft liess sich ihre Reorganisation mühelos finanzieren, musste nach und nach aufgegeben werden und die Realität war ernüchternd.

Statt grosser Erträge wurde der Privatisierungsprozess in der ehemaligen DDR zu einem milliardenschweren Subventionsgeschäft. Die sich anschliessenden Transformationsprozesse zeigten zum Teil katastrophale Ergebnisse, da sich der eingetretene Zustand nicht mehr positiv korrigieren, sondern nur noch „abwickeln“ liess.

In Deutschland kam es in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder zu Enteignungen, die das Grundgesetz ausdrücklich erlaubt und entsprechende Entschädigungen gezahlt werden mussten.

Beispiele hierfür sind der Bergbau, wo für den Tagebau Garzweiler riesige Flächen geopfert wurden. Allein dem Braukohlebergbau mussten etwa dreihundertsiebzig Gemeinden weichen, etwa hundertfünfundzwanzig tausend Menschen wurden umgesiedelt, was nur mithilfe von Enteignungen möglich war.

Ähnliches war auch in der sächsischen Lausitz der Fall, wo bis heute Gemeinden dem Braunkohlebergbau weichen mussten, weil die Kohle für die Versorgung der Kraftwerke unverzichtbar ist. Erst im März 2019 wurde die Umsiedlung des Dorfes Mühlrose beschlossen. Hier hatte allerdings eine Mehrheit der Bewohner der Umsiedlung ausdrücklich zugestimmt.

Im Bundesfernstrassengesetz sind Enteignungen ausdrücklich vorgesehen und auch bei kleineren Strassen kommt das Instrument zum Einsatz.

Auch für den Bau von Schienenwegen werden Bürger enteignet. „Für Zwecke des Baus und des Ausbaus von Betriebsanlagen der Eisenbahn ist die Enteignung zulässig“, legt das Allgemeine Eisenbahngesetz fest.

Im Airbus-Werk Finkenwerder wurde eine Landebahn um fast sechshundert m verlängert und dafür benötigte Grundstücke mehrerer Obstbauern, wurden trotz Klagen enteignet. Das ist im Nachhinein besonders bitter, da die Produktion des A 380 einstellt wird und eigentlich die Enteignung gar nicht möglich gewesen wäre, da Paragraf 28 des Luftverkehrsgesetzes nur Enteignungen für Militär- und Verkehrsflughäfen vorsieht.

Doch auf Initiative des damaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder und der rot-grünen Regierung wurde die Regel extra auf Privatflughäfen ausgedehnt und die Landebahn wurde im Juli 2007 eingeweiht.

Eine Bank wurde in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht enteignet. Seit 2009 ist das aber auch nicht mehr undenkbar. Damals trat das sogenannte Rettungsübernahmegesetz in Kraft, das für knapp drei Monate die Enteignung von Finanzinstituten erlaubte.

Die Bundesregierung musste den angeschlagenen Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate (HRE) mit rund hundert Milliarden Euro stützen und beschloss vor diesem Hintergrund die Verstaatlichung.

Weil sich der US-Grossaktionär Christopher Flowers dagegen wehrte, wollte sich die Bundesregierung notfalls mithilfe der Enteignung Kontrolle über die HRE verschaffen, doch so weit kam es nicht, da der Staat auch so die Kontrolle erlangte.

In den Artikeln vierzehn und fünfzehn des Grundgesetzes wird das Eigentum prinzipiell garantiert und seine Verwendung an das Gemeinwohl gekoppelt.

Da „Gemeinwohl“ indes keine feststehende Referenz ist, sondern ein Moment wechselnder politischer Bedeutungslehre enthält, bedürfen Enteignungsentscheidungen expliziter rechtlicher Grundlagen (Gesetze oder Verordnungen auf Gesetzesbasis) und müssen einer Überprüfung durch die Rechtsprechung standhalten.

Es zeichnet eine Demokratie aus, wenn auch über radikale Lösungen wie Enteignung nachgedacht werden kann und es gehört allerdings auch dazu, diese Ideen konsequent zu Ende zu denken.

Enteignung ist ein unsicherer, langwieriger und teurer Weg, der in vielen Fällen nicht für die gewünschte Entlastungen sorgt. Sie ist unsicher, weil nicht klar ist, wie ein Verfahren ausgeht und langwierig, weil ein Enteignungsverfahren jahrelang die Gerichte beschäftigen würde.

Die Verstaatlichung als vorletzte Patrone

Wo sich der Staat in privatwirtschaftlichem Terrain bewegt, versucht er stets, Wettbewerb zu vermeiden oder auszuschalten, weil er glaubt, es ohnehin besser zu können.

Die Beispiele Eisenbahn, Telefon und Fernsehen zeigen dies in eindrücklicher Art und Weise, denn im besten Deutschland, das wir je hatten, geht traditionell beides, das Verstaatlichen wie das Privatisieren, schief.

Die  komplett marode Bahn, ein Staatsbetrieb der hochsubventionierten Sorte, bliebe auch nach dem auf den Sankt Nimmerleinstag verschobenen Börsengang Monopolist der Schiene, wo echter Wettbewerb eher eine marktwirtschaftliches Dekoration darstellen würde.

Die Schweiz zeigt uns überzeugend, dass staatliches Engagement nicht unbedingt in einer Katastrophe enden muss und Japan andererseits, dass die tatsächliche Privatisierung staatlicher Bahnunternehmen auch erfolgreich sein kann.

Dasselbe gilt für die Privatisierung der Telekom, der man das wichtige Netzmonopol und damit den entscheidenden Wettbewerbshebel liess, was uns im Ausbau der Breitband- und Funknetze Lücken und Funklöcher und in Sachen Geschwindigkeit einen hinteren Platz in der EU einbrachte.

Die unschöne Dominanz der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten über die privaten Fernsehsender hat gerade in den letzten Woche aufgezeigt, welche Missstände in deren Sumpf herrschen und die Diskussionen über die Abschaffung der GEZ befeuern.

Wenn der Staat Unternehmen rettet, geht es meist um sehr viel Geld und um die Frage, ob die Steuermilliarden immer gut angelegt sind.

Im Fall des Gasimporteurs Uniper hatte die Mehrzahl der Befürworter schlagende Argumente für eine Verstaatlichung und sahen kaum eine bessere Alternative dafür.

Nichtsdestotrotz ist es notwendig diese Art der Staatsbeteiligung in einem kritischen Licht zu sehen, da, anders als im Falle der Lufthansa-Rettung, nicht klar sei, ob das Geschäftsmodell der Gasimporteure langfristig intakt bleibt oder ob das Staatsengagement abschrieben werden müsse.

Es spricht bei Uniper dafür, dass man es mit einem bis dato vollkommen unbekannten Krisenszenario zu tun hatte, mit dem umgegangen werden musste und das durchaus als systemisches Risiko betrachtet werden kann.

Da für einen grossen Teil der, wenn nicht gar für die gesamte Volkswirtschaft, eine wirkliche Gefahr im Verzug war, erschien es zwingend, dass die öffentliche Hand, sprich der Staat, Massnahmen ergreift, um diese Risiken abzumildern.

In „normalen“ Zeiten braucht es sehr, sehr gute Gründe, warum über staatliche Beteiligungen diskutiert werden soll. Daher ist es zum Beispiel bei entstandenen Monopolen, die Probleme oder Verwerfungen in Märkten mit sich bringen können, im Einzelfall ordnungspolitisch durchaus angebracht, über staatliche Beteiligung nachzudenken.

Im Fall von Uniper ging es jedoch darum in einer Notlage dafür zu sorgen, dass das eigentliche Geschäft des Gasimporteurs weiterlaufen könne und es zu keinen Gaslieferengpässen kommt, welche die Verbraucher, was bis zu vierzig Prozent der Haushalte und vierhundertzwanzig der neunhundert deutschen Stadtwerke betrifft, in grosse Schwierigkeiten bringen könnte.

Die Bundesregierung will Uniper, welcher der grösste Abnehmer von russischem Gas ist, nun über eine Kapitalerhöhung zu 1,70 Euro je Aktie mit acht Milliarden Euro stützen. Doch die acht Milliarden Kapitalerhöhung beziffern nicht die gesamte Summe, die den deutschen Steuerzahler die Aussen- und Wirtschaftspolitik der Ampel kostet.

Damit der Bund wirklich mit einer Beteiligung von neunundneunzig Prozent Eigentümer von Uniper wird, übernimmt er für den Preis von fünfhundert Millionen Euro die Mehrheitsbeteiligung des finnischen Konzerns Fortum, welcher Uniper von Eon für knapp vier Milliarden im Jahr 2018 erworben hat.

Das sind jedoch noch nicht die vollen Kosten, die dem deutschen Steuerzahler erwachsen, weil zudem die Bundesregierung vier Milliarden Euro von Fortum ablösen muss, die der Mutterkonzern Uniper als Gesellschafterdarlehen zur Verfügung gestellt hat.

Ausserdem ist eine Garantielinie in der Höhe weiterer vier Milliarden Euro abzulösen; summa summarum sechszehn Milliarden und fünfhundert Millionen kostet den deutschen Steuerzahler Habecks Schnäppchen. Doch das dürfte immer noch nicht alles sein, denn die Kreditlinie der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) umfasst nicht acht, sondern elf Milliarden Euro.

Im Raum steht somit eine Summe von ca. dreissig Milliarden Euro, der vom Wirtschaftsminister in seiner Pressekonferenz nicht widersprochen wurde und er stolz verkündete, dass Fortum nun dem deutschen Staat gehöre, was nicht zutrifft und lediglich Uniper anbelangt.

Wie gut oder schlecht dieser Deal schlussendlich auch sein mag, die Mitteilung, dass der Wirtschaftsminister trotzdem noch an der hoch umstrittenen Gas-Umlage festhalten will und dies als Brücke zur Verstaatlichung Unipers sieht, eine Brücke, um die „Finanzsolidität von Uniper sicherzustellen“, wurde mit allgemeinem Kopfschütteln zu Kenntnis genommen.  

Ein schrecklicher Fehler, den der deutsche Kunde doppelt bezahlen und schnellstens korrigiert werden musste, was glücklicherweise erfolgt ist.

Für eine ganz besondere Befremdung sorgte der Umstand, dass bei der Verkündung des Verstaatlichung- Deals keine Rede davon war, dass der künftige deutsche Staatskonzern bei dem Juniper Einstieg auch drei AKWs in Schweden und mit seinem russischen Tochterunternehmen Unipro fünf Gas- und Kohlekraftwerke in Russland übernimmt, um fünf Prozent des russischen Strombedarfs zu decken.

Während in Deutschland das grosse Frieren im Winter droht, beliefert nun die Bundesrepublik Deutschland Russland mit Strom und zwar mit fünf Prozent des gesamten Bedarfs des riesigen Landes.

Wie geht das mit dem Ausstieg aus Atomkraft, Gas und Kohle überein geht, wollte der Wirtschaftsminister der deutschen Öffentlichkeit vorenthalten und sie darüber im Unklaren lassen, vermutlich in der Hoffnung, dass das niemand mitbekommt.

Unter dieser Prämisse wird eine Laufzeitverlängerung der drei deutschen Kernkraftwerke weiter abzulehnen zunehmend absurder, zumal auf der Webseite von Uniper zu lesen ist, dass man vorbereitet sein wird, wenn Schweden einige seiner Kernkraftwerke über das Jahr 2040 hinaus laufen lassen möchte.

Kein Wunder, dass dieser offensichtliche Taschenspielertrick, besonders bei den Alt-Grünen nicht gut ankam und allen voran Jürgen Trittin sich darüber lauthals empörte, schnellstens Korrekturen forderte, weil ihm das alles „dreckig und gefährlich“ vorkommt.

Die Älteren unter uns werden sich erinnern, dass war der „Experte“, der uns im Jahr 2004 weiss machen wollte, „Es bleibt dabei, dass die Förderung erneuerbarer Energien einen durchschnittlichen Haushalt nur rund einen Euro im Monat kostet – so viel wie eine Kugel Eis.“

Wie kann es weiter gehen?

Es herrscht in Berlin und Brüssel noch keine klare und ökonomisch durchgerechnete Politikorientierung, wie man aus der gegenwärtigen Krisenlage mit den seit Anfang 2022 auf das Sechsfache gestiegenen Gaspreisen und massiv erhöhten Strompreisen umgehen will.

Die Europäische Kommission hat auf Druck vieler EU-Länder hin neue Vorschläge für einen möglichen europäischen Gaspreisdeckel gemacht und möchte einen Maximalpreis für russisches Gas festzulegen.

Eine weitere Option sei es, den Preis von Gas in der Stromproduktion zu deckeln, um auch den Preis von Strom senken zu können. Ähnliches haben Spanien und Portugal bereits eingeführt, was in der gewählten iberischen Ausnahme für Deutschland nicht machbar wäre, weil sich beide Staaten, was weitgehend die Energie angeht, vom restlichen Kontinent abgeschottet haben.

Wie das europaweit für den Rest aussehen soll, weiss man nicht, doch die Preisdifferenz zwischen dem Deckel und dem Marktpreis müsste vom Elektrizitätssystem getragen werden.

Gleichzeitig warnte die EU-Kommission in ihrem Papier jedoch vor möglichen negativen Massnahmen eines Preisdeckels. „Wenn Preismassahmen isoliert getroffen werden, gibt es die Gefahr, dass sie die Nachfrage erhöhen, anstatt die zugrundeliegende Knappheit zu beheben“.

Gleichzeitig hat die EU-Kommission einen Vorschlag für ein weiteres Sanktionspaket gegen Russland vorgelegt, das unter anderem die Rechtsgrundlage für einen Preisdeckel für Ölimporte aus Russland sowie weitere Importbeschränkungen im Wert von sieben Milliarden Euro enthalte.

Die EU-Staaten müssen über den Vorschlag beraten und einstimmig darüber entscheiden, was vermutlich nicht zu realisieren sein wird.

Weiterhin möchte man, dass für einen Preisdeckel am europäischen Grosshandel, statt nur für Importe, ein zentralisiertes System geschaffen werden müsste, um den Markt zu ersetzen und Gas rationieren und zuteilen zu können.

Das wäre „beispiellos“, doch gebe es keine Organisation auf europäischer Ebene, die das zurzeit technisch regeln könne und vermutlich auch in Zukunft nicht kann, wen man die nationalen Uneinigkeiten, Streitereien und verschiedenen Interessenlagen zwischen den EU-Mitgliedsländern sieht.

So wie es im Moment ausschaut, muss Deutschland schnellsten eine verträgliche Lösung selbst finden, denn es ist zu befürchten, dass bis der europäische  Vorschlag auf dem Tisch liegt, bei uns schon alle Lichter ausgegangen sind.

Als erste Massnahme war es unstrittig, dass die mehr als fragwürdige und von Anfang an vermurkste Gas-Umlage, schnellstens abgeschafft wird, da es ein absolutes Unding war, dass der Staat als Verteurer von Energie und als Inflationstreiber auftritt.

Die soziale Ungerechtigkeit, dass lediglich Gaskunden die Risiken des Energiekrieges zwischen Deutschland und Russland tragen sollten, schrie zum Himmel. Zumal diese 21 Millionen Gaskunden für die Misere nicht verantwortlich sind und über keine Ausweichstrategie verfügen, wie sie ihrem Gaslieferanten entgehen könnten.

Damit wurde das Verursacherprinzip auf den Kopf gestellt und es half nichts, dass Habeck deswegen  im Bundestag verbal ausgrastet ist und sich als eine Art Verschwörungsopfer ansah.

Nachdem die Bundesregierung bereits die Mehrwertsteuer auf Gas von neunzehn auf sieben Prozent reduzierte, was vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 gelten soll, hat sich gleichermassen die Mehrwertsteuer auf Fernwärme ebenfalls vermindert, wovon Millionen von Verbrauchern, in privaten Haushalten, Unternehmen, aber auch öffentlichen Einrichtungen profitieren werden.

Nach der letzten Konferenz der Ministerpräsidenten wurde unisono ein Energiepreisdeckel für Strom, Gas und Wärme, um die Kosten-Explosionen für Privathaushalte und Unternehmen zu begrenzen, gefordert sowie weitere Steuersenkungen.

Vollmundig wurde verkündet, dass die gemeinsame Forderung nach einem Energiepreisdeckel eine „bahnbrechende Entscheidung“ der Länderchefs sei und angesichts der aktuellen Krise eine „Politik der nationalen Einheit“ nötig ist.

„Die Massnahmen müssen wirksam, spürbar, einfach, verständlich und schnell umsetzbar sein, weil man sich kein langes Hin und Her leisten kann“, was sich gut anhört, doch aber zu befürchten ist, dass eine Realisierung mit grossen Schwierigkeiten verbunden sein wird, weil man demnach mit Kosten von bis zu 200 Milliarden Euro rechnet.

Ein Teil der Länder will für 2023 die Schuldenbremse einhalten und der andere Teil hat keine Skrupel, neue Kredite zur Finanzierung von Entlastungen aufzunehmen und ein neues Sondervermögen ins Leben zu rufen, anstatt im eigenen Haus anfangen zu sparen.  

Weder in Brüssel noch in Berlin existiert noch keine klare und ökonomisch durchgerechnete Politikorientierung, wie man aus der gegenwärtigen Krisenlage mit seit Anfang 2022 auf das Sechsfache gestiegenen Gaspreisen und massiv erhöhten Strompreisen umgehen will.

Alternativen der möglichen Art

Die bisherigen politischen Debatten haben bisher in keine ökonomisch gut fundierte Richtung geführt, um den Konjunktureinbruch in den Jahren 2023 und 2024 abzufedern oder gar zu verhindern.

Deswegen haben sich Forscher des Instituts für Internationale Wirtschaftsbeziehungen (EIIW) an der Bergischen Universität mit dieser Problematik beschäftigt und einen konkreten Vorschlag dazu ausgearbeitet, welches Modell funktionieren könnte.

Prof. Dr. Paul Welfens, Präsident des EIIW an der Bergischen Universität, und sein Kollege Werner Röger gingen in einer aktuellen Studie der Frage nach, in welcher Form ein Gaspreisdeckel effizient, konjunkturschützend und das staatliche Defizit begrenzend, umsetzbar sein könnte.

Das Thema Abschöpfen von Übergewinnen spielt in den momentanen Debatten eine grosse Rolle, da die Vorstellung besteht, dass die, den Strompreis bestimmende Gasverstromung, wegen der rasant gestiegenen Gaspreise, bei den kostengünstigen Erzeugern der Stromvarianten Erneuerbare Energien, AKWs und Kohle sehr hohe „Zufallsgewinne“ oder „Übergewinne“ erzeugt.

Deren Abschöpfung durch den Staat, so hat es die EU-Kommission festgelegt, soll dann die Basis für erhöhte Transferzahlungen an private Haushalte sein, die sich mit sehr deutlich erhöhten Strom- und Gaspreisen konfrontiert sehen.

Dass eine solche sektorale Sonderregelung Bestand vor deutschen Gerichten haben wird, ist zweifelhaft, wenn man an das Negativbeispiel Brennelemente-Steuer denke, die der Staat letztlich an die Betreiber der Atomkraftwerke zurückzahlen musste.

Deshalb ist man der Meinung, dass es ökonomisch effizient, im Sinn einer Minimierung von Wohlstandsverlusten in Deutschland und der EU ist, über einen nur auf die Stromerzeugung begrenzten Gaspreisdeckel den Strompreis mindestens zu halbieren gegenüber dem Niveau von Anfang September 2022.

Diese eklatante Reduzierung würde bedeuten, dass die letzten Gaskraftwerke, die im Netz, entsprechend dem Merit-Order-Prinzip, den Gesamtstrompreis bestimmen, nicht mehr die extrem hohen Steigerungen verursachen und der Markt sich beruhigen würde.

Das Merit-Order-Prinzip war bis zur kriegsbedingten Gaskrise grundsätzlich sinnvoll, weil die preiswerteren Anbieter damit Deckungsbeiträge machen und ihre Investitionen refinanzieren können, was jedoch bei den jetzigen Verwerfungen am Markt extreme Schieflagen hervorruft.

Weil auch die Experten im Moment nicht so recht weiter wissen und keine Wunderlösungen parat haben, werden auf nationaler und europäischer Ebene verschiedene Modelle diskutiert und es liegen unverbindliche Vorschläge vor, die sich als nicht wirklich effizient erwiesen haben und es weiterhin notwendig macht, dass die EU-Kommission versucht das Marktdesign für den Stromhandel zu reformieren.

Der höhere Strompreis sollte unter marktwirtschaftlichen Bedingungen dazu führen, dass neue Windkraftanlagen schneller gebaut werden, weil sie ausserordentlich profitabel sind. Wegen der Lieferkettenprobleme und der langen Planungs- und Genehmigungsverfahren verläuft die Anpassung jedoch zu langsam und es muss ein Umdenken erfolgen.

Die Erkenntnisse der EIIW-Studie könnte einen wertvollen Beitrag dazu leisten, dass man einen Kompromiss finden könnte, dem alle EU-Mitgliedsstaaten folgen würden.

Dies ist für den Staat, der in Höhe der Preisdifferenz des Marktpreises am Gasmarkt und des Gaspreisdeckels eine Subventionierung für die Gaskraftwerke zahlen müsste, relativ preiswert, was besonders für Deutschland zutreffend wäre, da der Anteil der Gasverstromung am Stromangebot bei etwa fünfzehn Prozent liegt.

Die Inflationsrate wird darüber hinaus bei der vorgeschlagenen Lösung deutlich vermindert, das staatliche Defizit abgesenkt und letzteres steht natürlich im Zusammenhang mit der Expansion des realen Bruttoinlandsproduktes, hinter der fast alle Unternehmen stecken.

Da diese in der Produktion alle Strom verbrauchen, führt eine deutliche Strompreissenkung zu einer Erhöhung von Bruttoinlandsprodukt und Beschäftigung auf mittlere Sicht.

Sinnvoll sei es, wenn möglichst alle EU-Länder dem Vorschlag eines Gaspreisdeckels mit Subventionszahlung des Staates folgen würden. So soll vermieden werden, dass nicht plötzlich ein deutlich steigender Stromexport aus einem einzelnen Land aufgrund von Stromverbilligung erfolgen würde und zu einer Verzerrung des Marktes führt, was auch die Übergewinn-Diskussionen beenden würde.

Wie aktuell von den Herren Scholz, Habeck und Lindner verkündet wurde, hat man sich nun offiziell entschieden, dass die Gasumlage in die Annalen der Geschichte eingehen und gekippt wird, da eine Gaspreisbremse als Alternative dienen soll.  Dafür sollen bis zu 200 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden.

Für die Gasimporteure Uniper, Sefe und VNG würden stattdessen „massgeschneiderte“ Lösungen entwickelt.

Unser aller Kanzler verkündete die Massnahmen geradezu infantil als „Doppel-Wumms“, hat aber die Bazooka im Corona Krankenlager gelassen und mit seiner Rhetorik ein falsches Signal gesetzt. Er konnte mit der „Gaspreisbremse“ seine Vorstellung von Politik durchsetzen, bei welcher der Staat die Lösung aller Probleme sein soll, was er niemals sein kann und dies auch grundlegend falsch wäre.

Er hat damit seine Koalitionspartner ausgebremst, sich Zeit zum Aussitzen der Probleme verschafft und sie im Grunde auch gedemütigt, obwohl der Bundesrechnungshof das gesinnungsgetrimmte Trio Infernale von der öffentlichen Spendieranstalt davor gewarnt hat, der Versuchung zu erliegen, sich von allen anstehenden Problemen mit neuen Schulden freikaufen zu wollen.

Die Kosten für die Gaspreisbremse will die Bundesregierung über den Wirtschaftsstabilitätsfonds (WSF) finanzieren. Der war eigentlich im Sommer ausgelaufen, soll nun aber zusätzliche Mittel erhalten, was bequem ist, da für diesen Trick kein Nachtragshaushalt erforderlich wird, aber trotzdem Schulden aus einem anderen Topf sind.

Die Massnahmen des neuen Entlastungpaketes enthalten sieben zentrale Punkte, mit denen die steigenden Energiekosten abgefedert werden sollen.

Gaspreisbremse: Die Gaspreise für Verbraucher werden auf ein Niveau gebracht, „welches private Haushalte und Unternehmen vor Überforderung schützt“. Anreize zur Reduktion des Gaspreises sollen demnach erhalten bleiben.

Strompreisbremse: Für Verbraucher und kleine sowie mittlere Unternehmen soll ein sogenannter „Basisverbrauch“ subventioniert werden. Für den darüberhinausgehenden Verbrauch soll der aktuelle Marktpreis angelegt werden. So sollen die Stromrechnungen gesenkt werden.

Ausweitung des Energieangebots, Senkung des Verbrauchs: Die Ampelregierung will das Energieangebot durch „eine umfassende Ausschöpfung aller Potenziale der Erneuerbaren Energie, bei der Kohleverstromung, einschliesslich Sicherstellung der entsprechenden Versorgungstransporte, die Ermöglichung eines ‚Fuel Switch‘ und der Aufbau von Importstrukturen durch Flüssiggas-Terminals (LNG-Terminals)“ ausweiten und dadurch einen zentralen Beitrag dazu leisten, dass die Gaspreise auf den Märkten wieder sinken.

Reaktivierung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF): Der WSF soll mit zusätzlichen Kreditermächtigungen ausgestattet werden. Damit soll unter anderem die Gaspreisbremse finanziert werden.

EU-Solidarabgabe für Energieunternehmen: Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung einer Solidarabgabe für Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich. Am 30. September soll sich auf dem Sonder-Energierat darüber geeinigt werden.

Reduzierung der Umsatzsteuer auf Gas: Die Bundesregierung begrenzt die Umsatzsteuer auf Gas bis zum Frühjahr 2024 auf den reduzierten Satz von sieben Prozent. Das gilt demnach auch für Fernwärme.

Vermeidung unnötiger Bürokratie: Da die aktuelle Krise bei vielen Unternehmen zu zusätzlichen Belastungen führt, will die Bundesregierung künftig darauf achten, die Wirtschaft nicht mit „unverhältnismässigen Bürokratielasten“ zu lähmen. Dafür will sich die Bundesregierung auch in der EU einsetzen.

Besonders interessant war von dem Oberfinanzjongleur Lindner zu hören, dass trotz der Kreditaufnahme für den zweihundert Milliarden Euro schweren Abwehrschirm die Schuldenbremse im kommenden Jahr eingehalten werde.

Die neuen Kredite werden dem laufenden Jahr zugerechnet. „Solide Finanzpolitik ist auch eine Form der Freiheitspolitik“, sagte Lindner dabei ohne rot zu werden. Ausgerechnet ein FDP-Finanzminister, der den Subventionsabbau als besonders wichtig findet wird jetzt das grösste Subventionskraftwerk der Geschichte initiieren.

Durch die Schattenhaushalte, die seit der Pandemie und dem Angriff auf die Ukraine entstanden sind, versucht die Regierung, uns zu verheimlichen, dass wir uns in einem riesigen Schuldenschlamassel befinden. Die Tatsache, dass die Koalition nach den hundert Milliarden für die Aufrüstung nun weitere zweihundert Milliarden für die Stützung der Wirtschaft ausgeben muss, zeigt die Grösse des uns zugefügten Schadens.

Von einem Schutzschirm ist die Rede. Dabei ist diese Zweihundert-Milliarden-Euro-Kreditermächtigung, die von der Ampelkoalition freigezeichnet wurde, im Grunde nichts anderes als eine Kriegsanleihe, zumal unser genialer Krankheitsminister die Chuzpe hatte zu vermelden, dass Deutschland sich im Krieg mit Russland befinde und verheimlichte, dass dies auch zwischen Deutschland und ihm zutrifft.

Wir können bei den Konjunkturpaketen und Sondervermögen durchaus von Schummel-Schulden reden, die aus zweihundert Mrd. Euro für Deckelung der Gaspreise, hundertdreissig Mrd. Euro für Coronapaket, fünfundneunzig Mrd. Euro für Ukraine-Krieg und Energiekrise: Entlastungspakete I – III und ca. hundert Mrd. Euro Nettokreditaufnahme als offizielle Schulden, bestehen.

Seitens einiger Mitgliedsländer der EU, allen voran das nach rechts gerücktem Italien, wird das deutsche Vorsprechen stark kritisiert, weil man damit ein „wahnsinniges Rennen zwischen Regierungen“, die sich gegenseitig mit Entlastungspaketen übertrumpfen, auslösen könnte, die zu „gefährlichen und ungerechtfertigten Verzerrungen des Binnenmarktes“ führen, wenn sich die EU-Staaten permanent überböten.

Habeck sieht darin keinen singulären, einzelisolierten nationalen Schritt und lehnt im Gegenzug, die von fünfzehn EU-Ländern geforderte Preisobergrenze für Energieimporte ab, da er auftretende Knappheiten bei Lieferungen befürchtet, die Deutschland besonders schaden würden.

Abgestimmtes Handeln und Solidarität sieht wahrlich anders aus und die Hoffnung, dass Europa seine Marktmacht klug einsetzt, wird permanent konterkariert.

Fazit der Unausgewogenheit

So wie es mehr und mehr den Anschein hat, haben wir eine Regierung, die aus vielen ideologischen Brandstiftern besteht und in der die Feuerwehrleute in der absoluten Minderheit sind.

Besonders pikant wird es dann, wenn der vermeintliche Brandstifter Habeck nach der Feuerwehr ruft und dies dann noch mit hanebüchenen Ausdrücken der Trivial-Sprache, dass die „Hütte brennt“ und dies teilweise erst mit einem Schwelbrand vergleicht. Es ist davon auszugehen, dass er mit der „Hütte“ die Wirtschaft gemeint hat, oder sogar ganz Deutschland.

Wenn er von einem Schwelbrand redet, kann dieser auch noch nach dem Löschen des Feuers weiterbestehen, weil dessen Glutnester eine fortbestehende Gefahr darstellen und die Bekämpfung sich als schwierig erweisen kann.

Scholz, Habeck und einige Ministerkollegen sehen sich der Retter-Pose am liebsten, was dazu führt, dass nach jeder „Rettungsaktion“ mehr Staat und Schulden übrig bleiben, der Wohlstand weniger wird und wir auf Dauer zu Tode gerettet werden.

So erscheint es nicht gerade verwunderlich, dass die vorsitzende Wuchtbrumme der Grünen nun den nächsten Deckel erfinden will und fordert populistisch einen auf Index-Mieten einzuführen, die analog zur Inflation erhöht werden. Warum nicht für alle Mieten, ist noch ihr Geheimnis und liegt vermutlich darin begründet, dass die Stadt Berlin mit einem solchen Instrument miserable Erfahrungen gemacht hat.

Bei der Corona-Pandemie sollte ein Virus mit beherzten Eingriffen in das Wirtschaftsleben bekämpft werden. Weil der Staat dem Virus nicht das Infizieren verbieten konnte, verbot er den Fluggesellschaften das Fliegen, den Autobauern das Autobauen, den Händlern das Handeln und bei den Künstlern stellt er unisono das Darbieten ihrer Kunst unter Strafe.

Am Ende war zwar das Virus nicht besiegt, aber die Wirtschaft fühlt sich schlapp und machte eine gar grausame Erfahrungen mit dem nahenden Tod. Wieder injizierte der Staat jenes Geld, das er eigentlich gar nicht hatte.

Vor unser aller Augen begannen nach der Russland Offensive in der Ukraine die Energiepreise zu explodieren, alle Welt weiss nun, dass wir Angst vor dem Frieren und dem Verzicht haben, weil Millionen von Bürgern ihre Strom-, Gas- und Benzinrechnungen wie ein Mühlstein um den Hals hängen.

Der Staat ist der Meinung, dass diese alles kein allzu grosses Problem ist und einzelne Regierungsmitglieder laufen zur Hochform auf. Man verstaatlicht den grössten Gashändler des Landes und brummt den Gaskunden eine milliardenschwere Umlage auf, die man wieder zurücknehmen musste, um weitere Gashändler retten zu können.

Gleichzeitig werden im Giesskannenverfahren Autofahrer, Bahnkunden und Mieter aller Einkommensgruppen mit Entlastungen beglückt und Rentner und Stunden werden „vergessen.“

Das alles fühlt sich so berauschend an, dass Olaf der Verzagte mit den Bürgern auf einmal Englisch parliert und ihnen mitteilt, dass man untergehakt niemals mehr allein gehen müsse. Welch eine bedrückende Drohung.

Der Retter-Staat ist nun in Wohltäter-Hochform, er will hart durchgreifen und retten, hat aber dabei das Denken und Rechnen vergessen. Er versucht ein politisches Perpetuum mobile schaffen, dem nie die Arbeit ausgeht, das alle Schadensfälle des Lebens regulieren kann und insbesondere diese, die er vorher selbst verursacht hat.

Er vergisst, dass die Gasproduzenten immer am längeren Hebel sitzen und im Prinzip für das Gas verlangen können was sie wollen. Man erweckt damit eine tödliche Illusion, dass die Hilfe des Staates grenzenlos sei.

Er führt uns durch sein unausgewogenes Zick-Zack Handeln permanent das Gegenteil vor Augen und macht sich mit fast jeder Entlastungs- und Rettungsaktion unglaubwürdiger und büsst dringend notwendiges Vertrauen ein.

Preisdeckel auf weitere Probleme zu platzieren, egal ob frei nach Lindner, atmend oder auch nicht, erfordert höchste Vorsicht, da die Deckel kein einziges strukturelles Problem lösen und schnell zum Sargdeckel werden können.

Sie stellen keinen Mangel ab, führen weder zu mehr Wohnungsbau noch zu einem grösserem Gas- oder Stromangebot, da damit keine Politik ersetzt wird und lediglich nur die finanziellen Folgen des Mangels kaschiert werden.

Es wird unter dem Deckel immer weiter brodeln und oft fliegt ein Deckel mit einer richtiggehenden Explosion vom Topf, was in der Küche wie auch in der Politik gleichermassen der Fall sein kann und sehr gefährlich ist.

Von aussergewöhnlicher Bedenklichkeit ist weiterhin die Situation, dass die Inflationsrate im September auf zehn Prozent gestiegen ist, damit so hoch liegt wie seit 70 Jahren nicht mehr und weitere Steigerungen zu erwarten sind.

Insbesondere die exorbitanten Energiepreise sind für die hohe Inflationsrate ausschlaggebend. Sie sind seit Beginn des Krieges in der Ukraine merklich angestiegen. Im September 2022 waren die Energiepreise demnach um ca. vierundvierzig Prozent höher als im Vorjahresmonat.

Auch die Preise für Nahrungsmittel stiegen im Vergleich zum Vorjahresmonat mit ca. neunzehn Prozent überdurchschnittlich.

Führende Wirtschaftsforschungsinstitute haben deshalb davor gewarnt, dass eine Gaspreisbremse die ohnehin schon hohe Inflation weiter anfachen könnte.

Wegen des hohen Importanteils erfordere eine Senkung des Gaspreises “massive Subventionen, die ihrerseits neue Kaufkraft in den Privatsektor pumpen würden“, sagte Stefan Kooths vom Institut für Weltwirtschaft Kiel.

Damit werde der gesamtwirtschaftliche Preisauftrieb abermals angeregt, was destabilisierend ist, insbesondere aber auch problematisch für die unteren Einkommensgruppen, für die das geradezu ein Bärendienst ist“, verkündete er zusätzlich.

Wie dem auch sein mag, zum jetzigen Zeitpunkt macht es wahrlich (noch) keinen Sinn den zuletzt initiierten Abwehrschirm klein- oder totzureden, da keine Zahlen über den Umfang der Hilfen und verbindliche Lösungsansätze vorliegen.

Allerdings darf nicht verschwiegen werden, dass der Ifo-Chef Clemens Fuest das Verfahren der Bundesregierung beim geplanten Zweihundert-Milliarden-Euro-Gaspreisdeckel scharf kritisiert hat. „Dass die Regierung der Krise entgegentreten will, ist lobenswert, aber sie zäumt das Pferd von hinten auf“, wie er der „Rheinischen Post“ mitteilte.

„Zweihundert Milliarden Euro zusätzliche kreditfinanzierte Ausgaben anzukündigen, ohne die Massnahmen durchdacht und konzipiert zu haben, ist nicht sachgerecht“ und es wird der irreführende Eindruck erweckt, die Krise könnte überwunden werden, wenn der Staat nur genug Geld bereitstellt. Tatsächlich kann viel Geld auch viel Schaden anrichten und viele Fragen der sozialen Gerechtigkeit bleiben offen.

Wir müssen hoffen, dass die von der Bundesregierung eingerichtete Expertenkommission schnellsten eine Instrumentarium findet, welches eine Reihe der Abforderungen erfüllt und diese auch zeitnah und unbürokratisch umgesetzt werden können.

Laut Aussage von Veronika Grimm, der Vorsitzenden der Gas-Expertenkommission, müssen  „Anreize, Gas zu sparen oberste Priorität haben“, weil die Gaskrise bis mindestens zum Frühjahr 2024, oder noch länger anhalten wird. Dies besonders unter dem Gesichtspunkt, wenn eine Gasmangellage eintreten sollte, wir alle verloren haben, egal ob mit oder ohne Gaspreisbremse.

Klar ist aber jetzt schon, dass es gewisse Ungerechtigkeiten geben wird, weil wer bereits vor der Energiekrise Gas gespart hat, sei es, weil er in energieeffiziente Geräte investierte, die Heizung modernisierte oder schlicht weniger verbraucht hat, zahlt drauf, während die bisher besonders verschwenderische Haushalte der Oberschicht profitieren.

Vertrauen wir darauf, dass sich der ökonomischer Sachverstand der Kommission gegen die Partikularinteressen diverser Lobbyvereine durchsetzt,  und dass sich die „Ampel“ dann auch an die Empfehlungen halten wird und nicht schon bald unser Kanzler ein neues Sonder-Triple-Wumms-Entlastungspaket der Führer-Hilflosigkeit verkünden wird, weil er unsere Werteorientierung linear nur in Megawatt-Stunden misst.

Obwohl die Bundesnetzagentur die privaten Haushalte aufgefordert hat, deutlich mehr Gas einzusparen, lag der Gasverbrauch von Haushalten und Gewerbe in den letzten Tagen mit durchschnittlich ca. fünfzehn Prozent deutlich über dem durchschnittlichen Verbrauch der Vorjahre.

Der oberste Moral-Apostel-Chef, Klaus Müller von der Netzagentur, sprach von „sehr ernüchternden“ Zahlen und wiess eindringlich darauf hin, dass zur Vermeidung einer Gasmangellage ein Rückgang des Verbrauchs um mindestens zwanzig Prozent erforderlich ist.

Diese Einsparungen müssen auch bei weiter sinkenden Temperaturen stattfinden, was sicherlich kein Selbstläufer sein wird und nur zu wünschen bleibt, dass wir keinen strammen Winter mit vielen Frostperioden bekommen und der Klimawandel uns retten muss, wie unser Wirtschaftsminister innig hofft.

Eine weitere Frage ist nur, ob die beabsichtigte wöchentliche Statistik über den Gasverbrauch dazu dient, den Bürger mit dem erhobenen Zeigefinger zu motivieren, oder die Überfütterung mit Zahlen gerade das Gegenteil bewirkt. Wir werden sehen und machen uns zumindest warme Gedanken.

„Das Problem ist: Mach einem Bekloppten klar, dass er bekloppt ist“

Dieter Bohlen – Profan-Philosoph der TV-Boulevard-Szene

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