Solarenergie – Lass die Sonne in unser Netz

Die Nutzung regenerativer Energien ist eine zukunftsweisende Art, unseren Energiebedarf zu decken. Die nachhaltige Energiewirtschaft zielt auf die Abkehr von fossilen Energiespendern wie Öl, Gas und Kohle ab und fördert die Nutzung erneuerbarer Energie-Quellen wie u.a. Wind- und Sonnenkraft.
Photovoltaik (PV) nutzt die Sonnenenergie, indem die Strahlung der Sonne in Solaranlagen direkt in elektrische Energie umgewandelt wird. Sie wurde in den vergangenen Jahren stetig zugebaut und leistet einen bedeutenden Beitrag zur Stromversorgung der Gegenwart und Zukunft.
Photo bedeutet im griechischen Licht. Das Sonnenlicht dient als Energiequelle und besteht aus vielen kleinen Photonen (Energieträger). Um diese aufzufangen, werden Solarzellen benutzt, welche kleine elektrische Bauteile sind, die Strahlungsenergie absorbieren und in elektrische Energie umwandeln.
Bei den geräuschlos arbeitenden PV-Solaranlagen der neuen Generation, kommen hauptsächlich mono- und polykristalline Solarzellen zum Einsatz, die zu PV-Modulen verbunden werden. Dünnschichtzellen auf der Basis von Silizium oder anderen Halbleitermaterialien haben einen sehr geringen Marktanteil. Solarzellen bestehen aus einem Halbleitermaterial, das unter dem Einfluss von Sonnenlicht Elektronen in Bewegung setzt und damit Strom erzeugt. Dieser Gleichstrom wird über einen Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt, damit er ins öffentliche Netz eingespeist werden kann.
In diesem Beitrag will ich mich überwiegend mit dem Für und Wider, der Wirtschaftlichkeit und Leistung von PV-Freiflächenanlagen zur Stromerzeugung beschäftigen, da ich mich bereits in dem Blog „Photovoltaik auf den Dächern – Wie sieht es mit der Rentabilität und dem Brandschutz aus?“ zu den Modulen auf Dächern detailliert geäussert habe.
Laut Frauenhofer Institut deckt im Jahr 2020 die PV, mit einer Stromerzeugung von 50,6 TWh], 9,2 Prozent des Brutto-Stromverbrauchs in Deutschland ab. Alle Erneuerbaren Energien (EE) kamen zusammen auf 45 Prozent. Der Brutto-Stromverbrauch schließt Netz-, Speicher- und Eigenverbrauchsverluste ein. An sonnigen Tagen kann PV-Strom zeitweise über zwei Drittel unseres momentanen Stromverbrauchs decken. Ende 2020 waren in Deutschland PV-Module mit einer Nennleistung von 54 GW installiert, verteilt auf 2 Mio. Anlagen.
Die Bundesregierung hat sich im Klimaschutzplan 2050 auf Sektorziele verständigt, die die bis zum Jahr 2030 insgesamt notwendige Minderung von Treibhausgasen um mindestens 55 Prozent auf die Emissionssektoren Energiewirtschaft, Gebäude, Verkehr, Industrie, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft (sonstige) verteilen.
Diese werden wir zusammen mit den daraus abgeleiteten Jahres-Treibhausgasbudgets der Sektoren gesetzlich festschreiben und die Zielerreichung jährlich genau ermitteln und durch einen externen Expertenrat begleiten.
Der Ausbau der EE in der Stromerzeugung wird massgeblich durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert und gesteuert.
Im EEG sind derzeit die Ziele
→ 40 bis 45 Prozent bis zum Jahr 2025,
→ 55 bis 60 Prozent bis zum Jahr 2035 und
→ mindestens 80 Prozent bis zum Jahr 2050
festgeschrieben.
Die gesetzliche Umsetzung der Vorgabe des Koalitionsvertrages (EE-Anteil von 65 Prozent bis 2030) begann 2019 unter anderem mit dem Ausbauziel für Wind-Offshore, den Abstandsregeln und der Aufhebung des PV-Deckels von 52 GW, der ein Ende der Solarförderung für alle Photovoltaik-Anlagen bis 750 Kilowatt vorsah.
Für die Photovoltaik bedeutet dies eine Stromerzeugung bis 2030 von 90 TWh, bei einer installierten Leistung von 98 GW (2020 ca. 54 GW).
Die Stromerzeugung durch Solarfreiflächenanlagen, hat wie es eigentlich bei der Einführung von alternativen Technologien meist der Fall ist, mit vielen, realitätsfremden Vorurteilen zu kämpfen, die oft nicht haltbar und falsch sind.
Grundsätzlich ist zu bemerken, dass Sonnenenergie frei verfügbar ist und eine unabhängige Stromversorgung möglich, aber die Leistung einer PV-Anlage ortsabhängig ist Je weiter südlich sie installiert ist, desto mehr Strom kann produziert werden. Der produzierter Strom kann mittels Solarspeicher nachts und/oder bei schlechtem Wetter genutzt werden.
Argumente, dass eine Bodenversiegelung stattfindet, sind nicht zutreffend, sondern sie schränken lediglich deren Nutzung ein und lassen den Bewuchs der Flächen mit Gras und Kräutern zu. Weitere Kritikpunkte sind, dass die Anlagen unnötigerweise Landflächen belegen und somit die Zersiedelung von Landschaften vorantreiben.
Freiflächenanlagen fangen möglichst viel Sonnenenergie ab. Diese Sonnenenergie fehlt dann bei der Photosynthese. Das Pflanzenwachstum unter den Solarmodulen bindet bei weitem nicht so viel CO2 aus der Atmosphäre, wie es ohne die Abschattung durch die PV-Module binden könnte. Das allerdings ist ein sehr schwaches Argument und dieser °Nachteil“ kann durchaus billigend in Kauf genommen werden, im Gegensatz zu der Abholzung von Wäldern für Windanlagen.
Unbestritten ist, dass die Freiflächenanlagen, die in Konkurrenz zum Nahrungs- und Futtermittelanbau stehen, in energietechnischer Hinsicht die Solarstrahlung besser nutzen als jede Vegetation. In der Energieproduktion ersetzt 1 Hektar Solarkraftwerk ca. 100 Hektar Rapsanbaufläche.
Die Auffassung, dass sich die Nutzung der Windenergie als bessere ökologische Alternative anbiete, weil auch Energie vom Acker geerntet und zusätzlich unter Windanlagen weiter Land- und Forstwirtschaft betrieben werden könnte, ist sicherlich falsch und polemischer Art. Details siehe auch meinen Blog-Beitrag zur Windenergie.
Unter den Stichworten Agri-Photovoltaik (Abk.: Agri-PV, auch Agrar-PV oder Agro-PV) stehen neuerdings auch die Vorteile, Freiflächenanlagen mit landwirtschaftlicher Produktion zu kombinieren, im Mittelpunkt der Forschung. In Italien wird dies als „Agrovoltaico“ bzw. „Food and Energy“ bereits praktiziert, in Deutschland gibt es in der Nähe des Bodensees seit 2016 einen Versuchsbetrieb bei der „Hofgemeinschaft Heggelbach“. Mindestens 5 m hoch über dem Boden montierte Photovoltaikpaneele erlauben die Bodenbearbeitung und Ernte unter dem Einsatz von üblichen landwirtschaftlichen Maschinen.
Schwimmende Photovoltaik (FPV) (von engl. „Floating Photovoltaics“) bezeichnet PV-Kraftwerke, deren Module auf Schwimmkörpern, auf einem stehenden Gewässer oder auf dem Meer angebracht sind. FPV verzeichnete in den letzten Jahren weltweit ein sehr dynamisches Wachstum mit über 1,1 GW an installierter Leistung. In Deutschland kommen geflutete Tagebauflächen, Kiesgruben und teilweise Stauseen in Betracht. Die erste FPV-Anlage Deutschlands ist seit Ende Mai 2019 mit einer Leistung von knapp 750 kW am Netz, auf einem Baggersee bei Renchen/Baden. Der Strom wird zum Großteil direkt von dem anliegenden Kieswerk verbraucht.
Photovoltaik in Verkehrswegen (RIPV) (von engl. „Road Integrated Photovoltaics“) umfasst die Einbettung von Solarmodulen in und an Verkehrswegen. Das kann direkt in Strassen, Fußwegen und Plätzen sein, aber auch in Schienen oder den Verkehrswegen zugeordneten Flächen wie Lärmschutzwänden oder Seitenstreifen. Auch eine Überdachung von Verkehrswegen mit Photovoltaik ist denkbar, die gleichzeitig den Straßenbelag vor Umwelteinflüssen schützt. Alle Verkehrswege in Deutschland zusammen bedecken ca. 5% der Fläche Deutschlands. Aus den technologisch sinnvoll nutzbaren Flächen (z.B. Lärmschutzwände, Radwege, Seitenstreifen) ergibt sich ein Potenzial von ca. 72 GW, das auf bereits bebauter Fläche erreicht werden kann.
Gut gebaute Freiflächenanlagen erzielen häufig ein besseres Betriebsergebnis als fassaden- oder dachintegrierte Anlagen, insbesondere weil sie optimal ausgerichtet werden können. Sie lassen sich leichter warten als fassaden- oder dachintegrierte Anlagen. Sie sind allerdings auch erheblich anfälliger gegen Umwelteinflüsse, wie Tierverbiss oder sonstige mechanische Beschädigung der Kabel, Beschädigung der Module oder der Verkabelung beim Grasmähen, Diebstahl, Vandalismus etc.
Photovoltaik-Installationen wird in der Regel mit sehr großer Offenheit und sozialer Akzeptanz begegnet. Deshalb treffen Planungsprojekte für erneuerbare Energie kaum auf lokalen Widerstand, da die Mehrwerte und Synergieeffekte für den Nutzer und Betreiber recht hoch sind.
Meinungen zum optischen Landschaftsschutz und der „Landverschandelung“ sind oft reine „Geschmackssache“ und es gibt Befürworter und Gegner für die Installation von Windrädern, Solarfreiflächenanlagen und PV-Dachanlagen und jedem es recht zu machen ist praktisch unmöglich.
Eine auf „Geschmack“ basierende Diskussion ist falsch und äusserst kontraproduktiv. Deshalb müssen immer im Vordergrund der Debatten die ökologischen Auswirkungen, das Kosten/Nutzen Verhältnis sowie die Auswirkungen auf die Marktwirtschaft stehen.
Hier kann und sollte das Verhältnis von aufgewendeter Energie zur gewonnen Energie (EROI = Energy Return Of Invest) eine wichtige Rolle spielen.
Leider ist der EROI von EE-Anlagen sehr gering, der von Photovoltaik beträgt lediglich 2 und der von Windkraft liegt bei 4, wenn man die Leistungspufferung für flüchtige Stoffe und die Bewertung für Standorte mit einbezieht.
Zum Vergleich: Gaskraftwerke liegen bei 28, Kohlekraftwerke bei 30, Wasserkraftwerke bei 35, Kernkraftwerke bei 75, neue Nukleartechnologien wie der Dual-Fluid-Reaktor gar bei 800, laut D. Weissbach vom Institut für Festkörper-Kernphysik (IFK).
Demzufolge liegt das grösste Potenzial für Energieeinsparungen auf der Seite der Erzeuger und nicht auf der Seite der Verbraucher. Daher sollte eigentlich der Einsatz hocheffizienter Kraftwerke mit hohem EROI angestrebt werden, was aber aufgrund der angestrebten Extremdekarbonisierung und dem apodiktischen Verbot der Kernenergie bei uns unmöglich geworden scheint.
Die Anfangsinvestition in eine Photovoltaikanlage ist recht hoch, wobei die Solarmodule 2/3 der Investitionshöhe ausmachen. Erfreulich ist aber, dass durch einen weitgehend wartungsfreien Betrieb die laufenden Betriebskosten vergleichsweise gering sind und ca. 1 – 2 Prozent der Investitionskosten betragen. Die PV-Module haben eine Lebensdauer von + 20 Jahren, doch der Austausch des Wechselrichters ist teuer und nach einigen Jahren unvermeidbar.
Deshalb hat hier der Staat eingegriffen und durch staatliche Zuschüsse, sehr günstigen Krediten sowie subventionierten Einspeisevergütungen die Amortisationsdauer verkürzt.
Das wichtigste Instrument für die Förderung der Photovoltaik ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die gesetzlich festgelegten Vergütungssätze je eingespeister Kilowattstunde (kWh) unterscheiden zwischen kleinen PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern und grösseren PV-Anlagen bis 750 Kilowatt (kW). Hintergrund sind die höheren Kosten je Kilowatt bei kleineren Anlagen. Über 750 kW hinausgehende PV-Anlagen auf Dächern und Freiflächen müssen an Ausschreibungen teilnehmen, die durch die Bundesnetzagentur durchgeführt werden. Dabei wird der Vergütungssatz wettbewerblich bestimmt.
Die in Deutschland installierte Photovoltaik-Leistung setzt sich zu ca. drei Vierteln aus Dachanlagen und einem Viertel aus Freiflächenanlagen zusammen. Ende 2019 belegten Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Deutschland insgesamt gut 30.000 Hektar, davon waren knapp 26 Prozent Ackerflächen und 14 Prozent Randstreifen an Verkehrswegen, die teilweise ebenfalls den Ackerflächen zuzuordnen sind. Die installierte Photovoltaik-Leistung auf diesen beiden Flächenkategorien entspricht 0,07 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Fläche Deutschlands.
Die Energiewende erfordert massive Investitionen in regenerative Erzeugungskapazitäten für Sonnen- und Windstrom. Damit ein Investor heute ein PV-Kraftwerk baut, benötigt er eine Abnahmegarantie über die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Kraftwerks zu einer festen Vergütung. Ansonsten wird er seine Investition aufschieben, weil die bisherige Entwicklung weitere Kostenreduktionen bei PV-Kraftwerken erwarten lässt (Deflationseffekt).
Grundlage für den Ausbau der PV bildet seit 2000 das EEG in seinen verschiedenen Fassungen. Das EEG 2021 versucht den PV-Ausbau gleichzeitig zu fördern und zu behindern.
• PV-Anlagen dürfen auf Ackerland nur in 200-m-Korridoren entlang von Bundesautobahnen und Schienenwegen errichtet werden
• Die Grösse von PV-Freiflächenanlagen ist auf 20 MW begrenzt
• die Leistung von PV-Anlagen muss entweder auf 70 % ihrer Nennleistung gedrosselt werden oder durch den Netzbetreiber abregelbar sein
• Eigenverbrauch aus PV-Anlagen wird oberhalb einer Bagatellgrenze (ca. 30 kW Anlagen-Nennleistung) mit einer Abgabe von 40 % der aktuellen EEG-Umlage belegt
• Anlagen erhalten nur bis zu einer Nennleistung von 100 kW eine, der Aktualität angepasste, Einspeisevergütung; für Anlagen mit einer Nennleistung von 100 – 750 kW besteht die Pflicht zur Direktvermarktung mit weiteren Einschränkungen
• neue Anlagen mit einer Nennleistung von 750 kW bis 20 MW sind zur Teilnahme an Ausschreibungen verpflichtet und dürfen nicht zur Eigenversorgung beitragen; das jährliche Ausschreibungsvolumen ist eng begrenzt
Die Einspeisevergütung für kleine Dachanlagen, die im Oktober 2021 in Betrieb gehen, beträgt abhängig von der Anlagengröße bis zu 7,14 ct/kWh für 20 Jahre. Die Ausschreibungsrunde der Bundesnetzagentur zum Gebotstermin 1. Februar 2018, hat den bisher niedrigsten mittleren Zuschlagswert von 4,33 ct/kWh ermittelt, der niedrigste Einzelzuschlag mit 3,55 ct/kWh stammt aus dem Februar 2020. Seit Einführung des EEG im Jahr 2000 ist die Vergütung für PV-Strom um ca. 85 – 90 % gesunken.
International wurde PV-Strom an Standorten mit hoher Solarstrahlung bereits zu Tiefstpreisen bis zu 1,12 ct/kWh (Auktion in Portugal) angeboten. Für das geplante Atomkraftwerk „Hinkley C“, das im Jahr 2025 in Großbritannien in Betrieb gehen soll, wurde eine Einspeisevergütung von umgerechnet 12 ct/kWh zuzüglich Inflationsausgleich über die Dauer von 35 Jahren zugesagt.
Die Vergütung für PV-Stromeinspeisung nach EEG wird jährlich von den Übertragungsnetzbetreibern ermittelt. Die Differenzkosten sollen die zu deckende Lücke zwischen Vergütung und Erlösen für PV-Strom erfassen. Nach einem Maximum von fast 7 ct/kWh sank der Börsenwert des Stroms zur Differenzkostenermittlung auf 3 ct/kWh im Jahr 2020.
Die zunehmende Einspeisung von PV-Strom und Windstrom senkt die Börsenpreise über den Merit-Order-Effekt und erhöht damit paradoxerweise die rechnerischen Differenzkosten; je mehr PV installiert wird, umso teurer erscheint nach dieser Methode die kWh PV-Strom in der Förderung.
Bei dem Merit-Order-Modell handelt es sich um ein statisches Beschreibungsmodell, das für die Darstellung der kurzfristigen Strompreisbildung gut geeignet ist. Um die langfristige Entwicklung von Strompreisen kalkulieren zu können, bedarf es jedoch eines modifizierten Strommarktmodells, das langfristige Effekte berücksichtigt. Ein solches Strommarktmodell bezieht die Einsatz-, Zubau- und Stilllegungsentscheidungen der Anlagenbetreiber mit ein und berücksichtigt auch die Fixkosten. Schließlich wird kein Kraftwerksbetreiber mehr Kraftwerke bauen, wenn mit dem Stromverkauf nur die Grenzkosten gedeckt werden könnten.
Die Politik definiert, wer den Umstieg auf erneuerbare Energien finanzieren muss. Sie hat entschieden, energieintensive Industriebetriebe mit einem hohen Stromkostenanteil weitgehend von der EEG-Umlage zu befreien. Im Jahr 2021 wurde damit 44 Prozent des Industrieverbrauchs privilegiert. Diese umfassende Befreiung erhöht die Belastung für andere Stromkunden, insbesondere für Privathaushalte, was momentan besonders hart zu Buche schlägt und die inflationären Tendenzen mit bewirkt.
Die in Deutschland betriebene PV-Leistung befindet sich überwiegend im Eigentum von Privatpersonen, Landwirten und Gewerbebetrieben. Keine andere Technologie zur Stromerzeugung ermöglicht ein so hohes Mass an Dezentralität und Partizipation. Die traditionellen Stromversorger, insbesondere die „Grossen Vier“ (E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall), hatten sehr lange mit Investitionen in PV gezögert. In der Zwischenzeit sind die Stromgestehungskosten für PV-Strom so weit gesunken, dass Energieversorger seit 2020 vermehrt große PV-Kraftwerke ohne Stromabnahme über das EEG bauen.
Im Jahr 2020 hat die Bundesregierung 1,2 Milliarden Euro in die Energieforschung investiert, davon 86 Mio. Euro in die Förderung der Photovoltaikforschung. Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang, dass trotz des beschlossenen Ausstiegs aus der Kernenergie, aufgrund europäischer Verträge, wir gezwungen sind das Programm EUROATOM mit hohen zweistelligen Millionenbeträgen (2019 ca. 80 Millionen Euro) zu finanzieren. Die meisten Gelder von EURATOM fließen in die Fusionsforschung.
Photovoltaikanlagen amortisieren sich in Deutschland energetisch, je nach Bauart, nach ein bis drei Jahren. Nach dieser Zeit hat die Anlage so viel Energie produziert wie für Herstellung, Betrieb und Entsorgung aufgewendet werden müssen.
Unter der monetären Amortisation versteht man, dass die Kosten für die Investition der Anlage nach einer gewissen Zeit von den Erträgen der Anlage getilgt werden. Je kürzer die Amortisationszeit, desto besser ist dies für den Betreiber der Photovoltaikanlage, da früher ein Gewinn erwirtschaftet werden kann.
Die Amortisationszeit ist abhängig von der Höhe der Einspeisevergütung, der Laufzeit, den Anschaffungskosten und dem Jahresenergieertrag. Ohne Aufnahme eines Kredites beträgt die Amortisationszeit der Anlage etwa 9-11 Jahre, mit Kredit und den damit verbundenen Zinsen sind es rund 13-16 Jahre.
Die Sensitivität gegenüber Abweichungen ist allerdings groß: Durch ungünstige Verschattungsfaktoren, höhere Anlagenpreise oder limitierte Einspeiseoptionen können die Wirtschaftlichkeit innerhalb von ca. 15 Jahren unerreichbar machen. Diese wäre aber unter den gegebenen Parametern erforderlich, um innerhalb der Garantiezeit von 25 Jahren noch maßgebliche Gewinne zu erwirtschaften.
Was den Rückbau, die Entsorgung und das Recycling von PV Modulen betrifft, sind gesetzeskonforme Abholungs- und Entsorgungskonzepte vorhanden, die seit 2012 durch die europäische WEEE-Richtlinie (Richtlinie für Elektro- und Elektronikgeräteabfall) geregelt wird. Die Module sind kein Sondermüll und für private PV-Nutzer ist Entsorgung kostenlos und haushaltübliche Mengen können bei einem Werkstoffsammelhof abgegeben werden. Entsprechend bleibt die Demontage der Module als einziger Kostenpunkt.
Bei gewerblichen Photovoltaikanlagen kommt es auf die Größe der Anlage an. Wenn diese mit einer privaten Anlage vergleichbar ist, kann man auch hier die Module in einem gewöhnlichen Werkstoffhof abgeben. Bei größeren Mengen (ab 40 Modulen) muss der Modulhersteller diese kostenlos abholen, wenn sie nach 2015 installiert wurden.
In Deutschland liegt der Anteil des Photovoltaik-Recyclings bei den Solarmodulen über 80%. Für die weiteren Komponenten wie Wechselrichter oder Solarbatterien, ist die Abgabe beim Werkstoffhof oft nicht kostenfrei und da sollten sich die Verbraucher direkt an den Hersteller wenden.
Die meisten Solarstromanlagen in Deutschland sind an das dezentrale Niederspannungsnetz angeschlossen und erzeugen Solarstrom verbrauchsnah. Solarstrom wird somit überwiegend dezentral eingespeist und stellt kaum Anforderungen an einen Ausbau des innerdeutschen Übertragungsnetzes. Laut einer Studie der Agora Energiewende wird das deutsche Stromnetz auch bei einer installierten PV-Leistung von knapp 100 GW im Jahr 2030 die erforderlichen Strommengen transportieren können. Dazu sind vor allem Maßnahmen zur Modernisierung und besseren Nutzung der Bestandsnetze erforderlich, jedoch kein nennenswerter Ausbau. Wenn aktuell von Netzengpässen die Rede ist, geht es nur selten um Photovoltaik.
So gesehen, kann man trefflich streiten, ob diese restriktiven Vorgehensweisen verhältnismässig und gerechtfertigt sind, wenn man zusätzlich auch Technologien zur Abscheidung, Speicherung und Nachnutzung von CO2 aus Kohle- und Gaskraftwerken obligatorisch ablehnt.
Die konzeptionelle Rechtfertigung bestimmter Energieformen ist zum Scheitern verurteilt, wenn nur politische Beurteilungen und Festlegungen eine Akzeptanz finden. Was „günstig“ genau bedeutet, hängt von den festgelegten Zielen der Politik ab und kann oft als ideologisch fehlgeleitet und subjektiv angesehen werden.
Ein gutes Beispiel ist Norwegen, das sich rühmt die Stromversorgung zu 100 Prozent aus regenerativen Energien (Wasserkraft, Wind) bewerkstelligen zu können. Gleichzeitig fördert das norwegische Energieunternehmen Equinor (vormals Statoil), dessen Mehrheit zu 67 Prozent vom norwegischen Staat gehalten wird, riesige Mengen an fossilem Erdöl und Erdgas. Norwegen verkauft als drittgrösster Erdgas-Exporteur der Welt dieses gewinnträchtig in viele Länder West- und Osteuropas und deckt rund ein Viertel des Erdgaskonsums der EU ab und ist somit ein grosser, indirekter CO2 – Emittent.
Der Wohlstand Norwegens wird durch den Verkauf fossiler Energieträger generiert und als grösste Wasserkraftnation Europas ist es möglich, das eigene Energiewesen zusammen mit der Windkraft durch regenerative Energiequellen zu gestalten. Welch ideale Konstellation und Doppelmoral, was den ökologischen Fussabdruck anbelangt. Ein Glück für Norwegen ist, dass weltweit noch sehr sehr lange ein grosser Bedarf an fossilen Energieträgern bestehen und den Wohlstand sichern wird.
Verantwortliches Handeln darf nicht bedeuten, dass man diktatorisch eine kompletten Umbau der Gesellschaftsordnung anstrebt, der unverhältnismässig ganze Wirtschaftszweige lahmlegt bzw. zerstört und damit nachhaltig den Sozialstaat gefährdet, ohne wirklich das Klima zu retten. Falsche Prämissen werden so gut wie immer zu falschen Konklusionen führen.
Die Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit“, wie es im EEG uns assoziiert wird. Das ist eine spekulative Aussage, die so nicht haltbar ist, da man keine flächendeckende und sichere Energieversorgung für die Zukunft gewährleisten kann und dies besonders dann, wenn die Abschaltung der Kohle-, Gas- und Atomkraft erfolgt ist. Damit fehlt uns die Energievorsorge für die Grundlast und durch den zugekauften Strom wird die Energie dann wird wirklich teuer, ganz abgesehen von der Abhängigkeit.
Wenn die Heizkosten steigen und auf Dauer hoch bleiben, weil wir auf Teufel komm raus dekarbonisieren, kann uns eigentlich nur eine zunehmende Erderwärmung retten und wir müssen den Kohle- und Gas verballernden Nationen danken, dass sie uns nicht gefolgt sind.
Geld- und Raubtiersozialismus, welcher durch hohe Überschuldung die Weichen für eine Mangelwirtschaft stellt, der zu einer Entmündigung und Enteignung der Bürger führt, darf sich nicht durchsetzen. Wenn sich Deindustrialisierung, Wohlstandsabbau und energetische Versorgungsunsicherheit zu den Eckpfeilern unserer Politik entwickeln und niemand darüber aufmuckt, dann haben wir nichts anderes verdient, dass viele auf Almosen des Staates angewiesen sind und sich in dessen totale Abhängigkeit begeben. Noch nie waren so Viele so Wenigen ausgeliefert.
Nachhaltigkeit darf auch nach der Bewältigung der Pandemie nicht zur einer alleinigen Staatstreue mutieren und zu einer grün-roten, digitalisierten Planwirtschaft und Bevormundung führen. Probleme, die sich der Staat selbst geschaffen hat, sollen mit noch mehr Staat gelöst werden. Wir müssen vermeiden, dass Wissenschaftsexperten, die in Wahrheit Instrumente der Politik sind, sich zu einem Sprachrohr der Gesellschaft aufschwingen, um eklatante Freiheitsbeschränkungen zu initiieren, so wie es mit Christian Drosten während der Corona-Pandemie der Fall war. Er wurde von der Regierung herangezogen, um Massnahmen zu rechtfertigen, die in einem vermutlich wohl geplanten Desaster endeten und zusammen mit dem Aussagen des RKI keinen Widerspruch duldeten.
Wenn das nun ähnlich mit der Bewältigung der Klimakrise und den überzogenen Massnahmen zur Weltrettung erfolgt, wovon man fast ausgehen kann, dann sehen wir sehr unruhigen Zeiten entgegen.
Wie bemerkte einer meiner Lieblings-Philosophen Arthur Schoppenhauer in seinen Aphorismen zur Lebenswahrheit so trefflich:
„Es ist eine grosse Torheit, um «nach aussen» zu gewinnen, «nach innen» zu verlieren, das heisst für Glanz, Prunk, Titel und Ehre, seine Ruhe, Musse und Unabhängigkeit ganz oder grossenteils hinzugeben“.
No Comment