Der Wind, der Wind – Ein himmlisches Kind?

Der Wind, der Wind – Ein himmlisches Kind?

Die Windkraft soll, wenn es nach dem Glauben und Willen der politischen Parteien in Deutschland geht, eine zentrale Säule bei der der Energiewende und die Energieversorgung klimaverträglicher machen. Zusammen mit der Photovoltaik, der Wasserkraft und Biomasse sollen die fossilen Brennstoffe, wie Öl, Gas, Kohle und die Kernkraft, spätestens bis 2050 vollständig ersetzt werden, so wie es das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorsieht.

Das EEG hat die Ausbaupfade für die Stromerzeugung aus Wind und Sonne bis zum Jahr 2030 in zweijährlichen Etappenzielen festgeschrieben.

Was die Windenergie anbelangt, hat das Bundeswirtschaftsministerium einen 18-Punkte-Plan zur Stärkung an Land (Onshore) und die Ausbauziele für Offshore-Windenergie bis 2040 festgeschrieben, die sehr ambitioniert sind. Eine Besonderheit ist beim Offshore-Ausbau, dass bei uns dieser in einer Entfernung von 30 – 40 km vor der Küste und in Wassertiefen bis zu 40 Metern erfolgt. Deutschland will hier, wie kann es auch anders sein, eine Vorreiterrolle spielen und einen wichtigen Pfeiler in der deutschen und europäischen Energiewende darstellen.

Wie bei den Sondierungsverhandlungen zur Ampelkoalition zu hören war, hat sich die Partei der Grünen/Bündnis 90 mit ihrer Forderung, dass 2 Prozent der deutschen Landesfläche mit Windrädern bestückt werden sollen, durchgesetzt. Wenn man bedenkt, dass der durchschnittliche Anteil, der versiegelten Flächen innerhalb der Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik bei 5,5 – 6,5 Prozent liegt, ist das eine mehr als ordentliche Hausnummer.  Das wären dann ca. 40 Prozent an versiegelter Fläche mehr, die verfestigt und zubetoniert und mit Rotoren und Windflüge zugestellt werden würde.

Das alles hört sich etwas makaber an, wenn man die Worte von Anton Hofreiter noch im Ohr hat, wo er eine Baupolitik fordert, die Flächen spart und nicht versiegelt.

Wenn man hierzu noch weiterführende Überlegungen anstellt, was das für die Natur bedeutet, kann man auch als Nichtfachmann ins Grübeln kommen.

Zuerst einmal ist der Ausbau der Windkraft eine rechte schlechte Nachricht für Vögel, Fledermäuse und Insekten, bei denen die Opferzahlen um einiges höher sind, wie ursprünglich gedacht. An den Standorten werden tiefe Bodenverdichtungen notwendig werden, es müssen Zufahrtswege für die Bau- und Lieferfahrzeuge gebaut werden und aufwendige Verfüllungen mit Betonfundamenten, die energie- und rohstoffintensive sind, erfolgen.

Das wird eine massive Erosion bewirken, welche zur Veränderung des Grundwasserspiegels führt, ganz schweigen von den Eingriffen in die Öko-Habitate und Biotope, den Vogelschlag und die Veränderungen bei der bodennahen atmosphärischen Luftzirkulation. Es besteht dadurch die Gefahr, dass die oberflächennahen Westwinde, die bei uns seit jeher für Niederschläge und damit für Flora, Fauna und auch die Landwirtschaft überlebenswichtig sind, künstlich verlangsamt und abgebremst werden.

Der Feuchtigkeitstransport wird dadurch reduziert, die verursachten Turbulenzen bewirken Veränderungen in der Strömungsrichtung und führt zu einer Abschwächung der Winde. Zunehmende Dürren werden durch die ausufernde Windkraftausbeutung auftreten, da immer weniger Niederschläge verteilt werden.

Wir haben in Deutschland inzwischen 30.000 WKAs an Land und 1.600 auf See und wenn noch sehr viele dazukommen, kann sich die atmosphärische Luftströmung nicht mehr normalisieren, die nächtliche Absenkung der erdnahen Lufttemperatur wird verhindert, wie Erhebungen aus den windkraftintensiven Niederlanden zeigten und es gibt Anzeichen, dass die dem Klimawandel kontraproduktiv entgegenwirkt.

Lärmbelästigungen können ebenfalls ein Rolle spielen und die Verschandelung des Landschaftsbildes muss in Kauf genommen werden. Ein ebenfalls noch unterschätztes Kriterium ist die noch ungeklärte Entsorgungsproblematik bei den tonnenschweren Verbundkohlenstofffasern nach Ablauf der Nutzungsdauer oder bei Unfällen und Havarien.

Die Bundesnetzagentur hat eine Zielmodell, welches das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Basis hat, veröffentlicht. In diesem ist aufgeführt, wie bis 2030 der Anteil der erneuerbaren Energien im Bruttostromverbrauch von 65 Prozent erreicht werden kann.

In der folgenden Tabelle wird der Zubaubedarf in Gigawatt (GW) bis 2030 im Vergleich zu den Werten der Kraftwerkliste von 2019 aufgezeigt.

Installierte Leistungen nach EE-Technologien2019 nach Kraftwerkliste in GW2030 nach Zielmodell in GW
Wind an Land52,767 – 71
Wind auf See6,720
Photovoltaik47,498
Biomasse8,38,4
Wasserkraft und sonstige6,16

Die konkrete Ausgestaltung von Ausbaupfaden und Ausschreibungsmengen zur Zielerreichung findet im Rahmen der Novelle des EEG statt.

Wenn man davon ausgeht, dass die ausgewiesene Fläche in allen Regionen zwei Prozent der Landesfläche betrüge und es keine Einschränkungen durch Bestandsanlagen gäbe, liesse sich mit rund 40.000 Anlagen und einer installierten Gesamtleistung von 200 GW einen Energieeintrag von ca. 500 TWh erreichen.

Das ist die auf Schätzungen basierte graue Theorie der Bundesnetzagentur, wobei Berechnungen von anderen Gesellschaften der Energiewirtschaft unterschiedliche Ergebnisse erbrachten, besonders wenn man Prognosen bis zur angestrebten Klimaneutralität im Jahr 2050 betrachtet. Da gibt es Berechnungen und Spekulationen, die von einem Bedarf bis zu 300.000 Windenergieanlagen ausgehen, was sicherlich stark übertrieben sein dürfte.

Allerdings ist ein Bedarf von bis zu 65.000 neu zu errichtender Anlagen auch eine gewaltige Menge. Für diese Anzahl sind laut Bundesumweltamt noch nicht ausreichende Flächen ausgewiesen, aber es sind ausreichend Flächen identifiziert worden, die den Ausbau der Windenergie an Land ermöglichen sollten. Dieses technisch-ökologische Flächenpotential wurde ohne Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Berücksichtigung der Erfordernisse des besonderen Artenschutzes und von Radaranlagen ermittelt.

Weiterhin fehlen tragfähige Vereinbarungen mit den einzelnen Ländern und es müssen diesbezügliche Abstimmungen erfolgen.

Was die Leistungsfähigkeit der Windkraftanlagen anbelangt, gibt es einige wichtige Dinge zu beachten. Die Windgeschwindigkeit ist extrem wichtig in Bezug auf die Energie, die eine Windkraftanlage in Elektrizität umwandeln kann: der Energiegehalt des Windes steigt kubisch (Potenz hoch drei) mit der mittleren Windgeschwindigkeit. Wenn sich z.B. die Windgeschwindigkeit verdoppelt, steigt der Energiegehalt um das Achtfache (23 = 2 x 2 x 2 = 8).

Ohne die Viskosität der Luft bei unterschiedlichen Temperaturen und Luftdruck zu berücksichtigen, beträgt bei einer Luftgeschwindigkeit von 13 m/s (ca. 48 km/h) die Windleistung ca. 1.350 W/m2. Falls der Wind nur mit 7 m/s (ca. 25 km/h) weht, liegt die Windleistung nur noch bei ca. 210 W/m2, was nur noch einem Sechstel entspricht.

Bei normalem Wind (2,5 m/s bis 12 m/s) dreht die Windenergieanlage und produziert Leistung, aber der Wind ist noch zu schwach, um die Nennleistung der Anlage zu erreichen. Bei Starkwind (12 m/s bis 25 m/s) ist die angebotene Windleistung zu groß und die Anlage muss in ihrer Leistungsabgabe begrenzt werden. Ab einer Windstärke von etwa 25  – 30 m/s drehen sich die Rotorblätter automatisch aus dem Wind, um wenig Angriffsfläche zu bieten. Sie werden nicht fixiert, drehen sich aber nicht mehr. Die Steuerungssoftware schaltet die Anlage ab.

Wenn man dies wertneutral betrachtet, bedeutet die Windgeschwindigkeit hoch drei für die Generatoren, dass man entweder zu viel vom Wind bekommt oder fast gar nichts. Wenn der Wind richtig weht, muss man den Strom sehr niedrigen, manchmal sogar negativen, Preisen exportieren und wenn Flaute oder Schwachwind herrscht, muss fehlender Strom von den herkömmlichen Kraftwerken im In- und Ausland bezogen werden.

Aus dieser Situation kann man sich nicht befreien, egal wieviel Rotoren mehr aufgestellt werden.

Abgesehen von dem Vorteil, dass Strom weitgehend CO2-frei produziert werden kann, hat die Implementierung der Windkraft in unserer Gesellschaft, nach wie vor mit hohen Akzeptanzproblemen, der unterschiedlichsten Art, zu kämpfen.

Die hauptsächlichsten Argumente gegen die Installation von Windrädern sind:

Festschreibung des Mindestabstands von 1.000 Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung.

Die tatsächliche Leistung von Windkraftanlagen liegt in Deutschland im Schnitt bei nur 16 Prozent der angegebenen Nennleistung.

Windräder und die regenerativen Energien, auf sich allein gestellt, können keine konventionellen Kraftwerke vollständig ersetzen. Windstrom ist nicht speicherbar und eine praxistaugliche Speichertechnologie ist nicht in Sicht. Deshalb sind nicht geeignet, Versorgungssicherheit in Sachen Strom zu gewährleisten. Um die stark schwankende Stromerzeugung durch Windkraft und Fotovoltaik auszugleichen, müssen permanent konventionelle Kraftwerke im Hintergrund mitarbeiten und zur Verfügung stehen, um die Grundlast zu sichern.

Windkraft macht die Stromerzeugung teuer. Gerade Deutschland und Dänemark, die in der Vergangenheit besonders auf Windkraft gesetzt hatten, liegen an der Spitze der durchschnittlichen Strompreise in Europa. Durch den Ausbau wird befürchtet, dass sich die Teuerung fortsetzt und unkalkulierbar wird.

Zu hohe Erbauungs- und Wartungskosten. Kosten und Nutzen der Anlagen stehen oft in keinerlei Verhältnis. Ohne die Rückendeckung der Politik und ohne die massive finanzielle Förderung und Subventionierung würden viele Windkraftanlagen vor dem endgültigen Aus stehen.

Windräder haben in ihrer Gesamtheit einen vergleichsweise riesigen Flächenbedarf.  Um ein Atomkraftwerk in der Größe von Biblis A beispielsweise durch Windräder zu ersetzen, wären nach Berechnungen des ifo Institutes allein 6.800 Windräder neuerer Bauart von 150 m Höhe notwendig.

Ausgediente Rotoren stellen ein erhebliches Entsorgungsproblem dar, warnt das Umweltbundesamt.

Windräder erzeugen Lärm. Bei den Geräuschen handelt es sich entweder um mechanische Geräusche des Triebstrangs oder aerodynamische Laufgeräusche. Gesetzlich zulässig ist eine Lärmbelastung tagsüber von 55 Dezibel und nachts von 40 Dezibel. In der Nähe zu Wohngebieten müssen die Anlagen nachts aus Lärmschutzgründen gedrosselt werden.

Windkraftanlagen erzeugen Infraschall durch Wirbelablösungen am Rotorblattende. Der Infraschall steht in Verdacht, sich negativ auf die Gesundheit von Mensch und Tier auszuwirken. Betroffene klagen häufig über Schlaflosigkeit, Erschöpfung, Kopfschmerzen, Tinnitus, Schwindel, Seh- und Hörstörungen und einiges mehr.

Windräder erzeugen Lichtreflexionen in ihrer Umgebung und werfen Schatten auf umliegende Häuser, besonders wenn sie sehr hoch sind. Sie werfen riesige, rotierende Schatten in die Landschaft, was nicht nur den Unmut vieler Anwohner erregt, sondern auch auf Wild und Tierwelt in hohem Masse verängstigend wirkt. Der Schattenschlag wird im Windatlas als gesundheitsschädlich bezeichnet. Deshalb dürfen Wohnhäuser jeweils nicht mehr als 30 Stunden pro Jahr und 30 Minuten pro Tag von Schattenschlag getroffen werden. Bei Überschreitung wird das Windkraftwerk abgeschaltet.

Gefährdungen durch von Rotorblättern verursachten Eiswurf, können bei bestimmten Witterungsverhältnissen auftreten, aber bei modernen Anlagen durch Eiserkennungssysteme weitgehend verhindert werden. Trotzdem ist es ratsam, bei minus Graden und bei Tauwetter, den Aufenthalt unter oder in der Nähe von Windkraftanlagen zu vermeiden.

Waldrodung/Abholzung für Zufahrtswege und für den Bauplatz von Windrädern. In Waldgebieten geht die Errichtung von Windrädern mit massivem Kahlschlag an der Natur einher. Pro Windrad müssen im Schnitt zwischen 0,2 und 1 ha Wald abgeholzt werden. Schwerlasttaugliche Zufahrtswege müssen dauerhaft geschaffen und freigehalten werden. Allerdings lassen sich Waldstandorte in den meisten Fällen nicht rechtfertigen, weil der abgeholzte Wald kein CO2 aus der Atmosphäre absorbiert.

Verlust von Ackerland und Anbaufläche. Für den Bau von Windrädern auf landwirtschaftlichen Nutzflächen geht viel dringend benötigtes Ackerland verloren. Da das Verpachten von Vorrang-flächen für die Windenergienutzung ein ausgesprochen lukratives Geschäft ist und viel gewinnbringender ist als die mühsame Landwirtschaft selbst, gibt es offenbar Fälle, wo Grundbesitzer die Landwirtschaft ganz aufgegeben und das Land lieber für Windräder verpachten.

Windräder schaden der Natur und dem Artenschutz und die Biodiversität ist durch Windenergie in Gefahr. Wenn die Natur neuen Windanlagen weichen muss, dann werden gleichzeitig Tiere aus ihrem natürlichen Lebensraum verdrängt. Das Ökosystem wird teilweise zerstört. Das gilt nicht nur für Windparks auf dem Lande, sondern natürlich auch für Offshore-Windparks im Meer.

Tag und Nacht drehende Windräder in großer Zahl in der Nähe von Wohngebieten führen zu einem Wertverlust von Immobilien.

Hoher Materialbedarf an Beton und Stahl bei der Erbauung. Für das Fundament und den Aufbau von Windkraftanlagen werden jede Menge Beton und Stahl benötigt. Eine Anlage neuester Generation wiegt bis zu 2800 t. Die Stahlerzeugung erfordert große Mengen an Steinkohle, deren Verbrennung wiederum große Mengen an klimaschädliches Kohlendioxid erzeugt.

Bei der Erbauung von Windrädern muss vergleichsweise viel graue Energie aufgewendet werden. Die Errichtung von Windkraftanlagen benötigt große Mengen an sogenannter grauer Energie, denn bis eine Anlage steht, sind jede Menge Schwerlasttransporte notwendig, die Schadstoffe emittieren, weil sie von Dieselkraftstoffen angetrieben werden.

Der Rückbau ausgedienter Windräder ist oft mangelhaft, Altlasten verbleiben oft im Boden. Von abgebauten Windrädern verbleiben große Teile der Fundamente im Boden und dies anders als gesetzlich vorgeschrieben. Im Baugesetzbuch heißt es, dass die Anlagen nach dauerhafter Nutzung zurückgebaut werden müssen und die Bodenversiegelungen zu beseitigen seien.

Für Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m sieht das BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG) grundsätzlich ein Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Für Kleinanlagen unter 50 m Gesamthöhe ist lediglich ein Baugenehmigungsverfahren ausreichend.

Erst wenn ein Betreiber 20 oder mehr Anlagen an einem Standort errichtet (Windparks), ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig und es muss ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen.

Bürger und Anwohner können nur sogenannte „drittschützende Aspekte „als Begründung für ihre Klage vorbringen, d.h. gesetzliche Regelungen, die sich speziell auf den Schutz der einzelnen Anwohner beziehen. Derartige Regelungen sind als immissionsschutzrechtlichen Anforderungen zum Schallschutz und zur Begrenzung des Schattenwurfs sowie das baurechtliche Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, von Bewandtnis.

Um die Genehmigungen zu vereinfachen und auch zeitlich zügiger bearbeiten zu können, haben sich die Bundesländer darauf verständigt bundesweit einheitliche Leitlinien zu vereinbaren, an denen sich die Behörden orientieren können. Es sollen damit Hemmnisse, die bisher beim Ausbau zu verzeichnen waren, weitgehend beseitigt werden. Die Schaffung bundesweit vergleichbar effizienter und rechtssicherer Standards, bei denen aber regionale Besonderheiten ausreichend Beachtung finden, steht hierbei im Vordergrund. Man hofft damit die behördlichen Bearbeitungszeiten für eine Genehmigung signifikant verkürzen zu können.

Die Gesamtdauer vom Projektstart bis zur Inbetriebnahme einer Windenergieanlage liegt im Moment durchschnittlich bei rund 5 Jahren.

Ergänzend hierzu hat jüngst der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ein Positionspapier mit 25 Vorschlägen für mehr Tempo bei Planung und Genehmigung von Energiewende-Projekten vorgelegt.

Ein aktuelles Beispiel aus dem ländlichen Bereich von Baden-Württemberg zeigt, dass Gemeinden die in der Nähe, eines als Vorranggebiet für Windenergie ausgewiesenen Waldgebietes, kein Interesse haben Anlagen zu bauen oder zu betreiben. Man will das Gelände an Unternehmen verpachten, die Interesse haben und die Vorgaben erfüllen können. Aus Rechtssicherheitsgründen und zur Risikominimierung beim Ausschreibungsverfahren, wollen die Gemeinden einen Kriterienkatalog in Auftrag geben, deren Erstellung ca. 40.000 Euro kosten soll. Dies wurde in den Gemeinderäten mehrheitlich abgelehnt, weil die angespannte Haushaltslage dies nicht erlaube.

Man ist der Meinung, dass die Wahrscheinlichkeit, dass in diesem Gebiet einmal Windräder stehen würden, bei 20 Prozent läge, da es einfach zu viele Hindernisse gäbe. So viel zur gelebten Realität, die in keinster Weise ein Einzelfall ist.

Es ist auch schwer vermittelbar, wenn für einen 13 Quadratkilometer grossen Windpark, ebenso in BW befindlich, der Wald weichen muss und im lediglich 5 Quadratkilometer grossen Hambacher Forst seit Jahren gekämpft wird, dass dieser nicht gerodet wird.

Nachfolgend noch einige Informationen und Zahlen, die verdeutlichen sollen, dass die Energiebilanz der Windkraftanlagen bei weitem nicht so klimaneutral ist, wie der Eindruck erweckt wird.

Laut Herstellerangaben erreichen moderne an Land Windkraftwerke eine Gesamthöhe von 200 m.  Die Nabenhöhe (Höhe des Turms) beträgt 140 Meter. Der Stahlbetonturm ist 135 Meter hoch und wiegt 2.800 Tonnen. Er wird aus 35 Ringen mit einem Durchmesser von 16,5 Meter zusammengesetzt.

Das Maschinenhaus, welches auf den Turm gesetzt wird, wiegt 120 Tonnen. Es ist 18 Meter lang und sechs Meter breit und sechs Meter hoch. Hierin wird der Generator, mit einem Gewicht von 220 Tonnen, untergebracht und die Rotoren mit Nabe, mit einem Gewicht von 320 Tonnen, daran befestigt.  Der Rotordurchmesser beträgt 126 Meter und überstreicht die Fläche von zwei Fußballfeldern.

Damit das Windkraftwerk auch sicher steht, ist ein entsprechendes Fundament erforderlich. Dies hat einen Durchmesser von 20 – 30 Meter und eine Tiefe bis zu 4 Meter. Hier werden 1.300 Kubikmeter Beton und 180 Tonnen Stahl verbaut. Insgesamt hat das Fundament ein Gewicht von 3.500 Tonnen. Bei einer Tiefgründung werden zusätzlich ca. vierzig 15 Meter lange Betonpfeiler in den Boden gerammt.

Die Kosten einer durchschnittlichen Windkraftanlage variiert laut Angaben von Windenergy Expert in den marktüblichen Schwankungen. Die Versorger halten sich sehr bedeckt, da die jeweils herrschen Rahmenbedingungen für Baugrund, Vorschriften zur Stromlieferung und Lärmemission, Infrastruktur (Erreichen des Geländes, Entfernung zum Stromnetz usw.), sowie die zu verwendende Technik (Begebenheit des Fundaments, Art der Einspeisung, etc.), eine mit entscheidende Rolle spielen.

Die Kosten für eine Windenergieanlage an Land mit jeweils 3 MW Nennleistung, einer Nabenhöhe von 100 m, einem Rotordurchmesser von 100 m unterscheiden sich, je nach den genannten Kriterien. Der kalkulatorische Verkaufspreis für eine solche Anlage beträgt im ersten Fallbeispiel mit einer Getriebeanlage mit doppeltgespeistem Asynchrongenerator und Teilumrichter bei ca. 3.053.000 €.

Zu diesem Preis kommen noch die Nebenkosten (Begehbarkeit, Netzanschluss, Fundament, Umweltgutachten, Projektplanung, ökologische Ausgleichsmaßnahmen usw.) hinzu. Die installierten Kosten, bis eine Anlage in Betrieb genommen werden kann, liegen bei ca. 125 – 135 Prozent über dem Anlagenpreis.

Der Bau einer Offshore-Windenergieanlage ist definitiv kostenintensiver, was sich allein aus den Begebenheiten und der Situation des Bau ergeben. Wenn aber eine 5 MW Anlage and Land und auf See verglichen wird, produziert die Offshore Anlage mindestens die doppelte Menge von Strom.

Das alles soll gemacht werden, obwohl dies kaum einen Einfluss auf die globale CO2 – Bilanz hat und immense Kosten verursachen wird?

Wenn man all diese Informationen und Zahlen Revue passieren lässt, ist es doch mehr als notwendig, dass man die heilige Kuh Energiewende hinterfragen und darauf drängen muss, dass seitens der Politik klare Ansagen zu Risiken und den Kosten gemacht werden und wie die Finanzierung erfolgen soll. Wenn das nicht erfolgt, wird die Regierung vom Investor zum Spekulanten und die Risiken für ein Scheitern steigen ins Unermessliche. Nur Träumer werden die deutsche Wirtschaft als unkaputtbar ansehen und glauben, dass die unreflektierte Schuldenmacherei durch die Wirtschaftskraft und andere regenerativen Energien wieder ins Lot gebracht werden kann.

Wenn mit abnormaler Intensität, ein extrem in der Diskussion stehender Interessenbereich, wie es bei der Klimaschutzdebatte der Fall ist, mit Blindheit für die Auswirkungen auf das Gemeinwohl, uneinsichtig und einseitig als Königsweg propagiert wird, dann zeigt das Merkmale von krankhaften Entwicklungsstörungen. Siehe auch Greta Thunberg und Asperger.

Die Kohle wird durch russisches Gas, die fehlende Grundlastfähigkeit der alternativen Energien durch französischen Atomstrom ersetzt. Das Problem von Solar- und Windenergie sind derzeit nicht fehlende Anlagen, sondern fehlende Stromtrassen. Gerade diese stehen aber bei der ökologisch gesteuerten Bevölkerung und dies quer durch Deutschland in der Diskussion, da man die Hochspannungsleitungen nicht in der Nachbarschaft haben will. Man ist der Meinung, dass man den überdimensionierten, bundesweiten Bau von Stromtrassen für den „Ökostrom“ in der geplanten Form nicht braucht. Die Alternative könnten Erdkabelverlegungen sein, die ebenfalls vielerorts auf massiven Widerstand treffen.

Hauptargument der Gegner ist, dass diese Trassen zur Energiewende nichts Essentielles beitragen, sondern dem Geschäftsmodell bezüglich Transport von Transitstrom durch Deutschland dient und somit in erster Linie dem europäischen Energiehandel in die Karten spielt.

Es ist politisch gewollt, dass der Preis und der Verbrauch fossiler Energieträger durch den CO2-Preis teurer werden. Das ist im Grundsatz richtig, denn wir müssen raus dem fossilen Zeitalter. Das bedeutet aber, dass wir in den nächsten Jahrzehnten permanent einen Preisdruck erleben werden.  

Zusätzlich gilt es zu bemerken, dass sich die Netznutzungsentgelte stark erhöhen werden, da bei Abschaltung von Kern- und Kohlekraftwerken sich die Entfernungen zum nächsten grundlastfähigen Betrieb erhöhen, weil Strom über einen weiteren Weg an die Grossverbraucher herangeführt werden muss. Diese Netznutzungsgelderhöhungen könnten sich für energieintensive Unternehmen als bedrohlich erweisen.

Der Kostenanstieg sei von der Bundesregierung im Kohleausstiegsgesetz „nicht vorhergesehen“ worden, schrieb die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Wieder ein Beispiel, dass staatliche Kommissionen mit den falschen Leuten besetzt sind, die keinen notwendigen Überblick haben, was infrastrukturelle Notwendigkeiten anbelangt.

RWE und EnBW als ehemalige Versorger verdienen ihr Geld zunehmend im Ausland, in Deutschland werden noch ein paar Ladesäulen für die E-Mobilität installiert und in die Öffentlichkeitsarbeit investiert. Wo der Strom für diese dann herkommt, ist nicht das Problem der Konzerne. An einer stabilen Stromversorgung in Deutschland sind sie nur noch am Rande interessiert. Das liegt daran, dass die Versorgungssicherheit künftig der Staat bewerkstelligen soll, was einem verstärkt Sorgenfalten auf die Stirn treibt.

Windenergie wird sich immer im Spannungsbogen von politischen Rahmenbedingungen und wirtschaftlichen Zwängen befinden. Die sinkende Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber der Windenergie und deren Widerstände vor Ort, erweisen sich zunehmend als Hemmschuh und prägen wegen fehlender Transparenz den politischen Diskurs. Die Bundesregierung setzt deshalb auf lokale und regionale Teilhabe, doch fehlt ein institutionalisierter Rahmen und es ist nicht sichtbar, wie eine lokale und dezentrale Wertschöpfung ermöglicht werden kann.

Aussagen der NRW-SPD, wie „starre Abstandsregeln für Windräder zur Wohnbebauung und die Tabuisierung von Windkraftanlagen in Waldgebieten passen dann nicht mehr in die Zeit,“ sorgen sicherlich nicht in der Bevölkerung für Windenergie zu begeistern und sind kontraproduktiv.

Die Summe der bestehenden Umsetzungshindernisse wird vermutlich dazu führen, dass die Zeit für die Realisierung der Energiewende davonläuft und ein Umdenkungsprozess erfolgen muss, damit eine notwendige Versorgungssicherheit gewährleistet werden kann, bei einem Ausstieg aus Kohle und Kernkraft.

Weiterhin steht auch noch die Frage im Raum, wie die Windanlagen auch nach dem Ende ihrer EEG-Förderung wirtschaftlich weiterbetrieben werden können. Zum Jahresende 2020 wird für die ersten Windenergieanlagen die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auslaufen. Dies betreffe zunächst etwa 6.000 der insgesamt knapp 30.000 Windräder in Deutschland. In den Folgejahren verlieren rund 1.600 weitere Anlagen jährlich die seinerzeit garantierte Stromvergütung von acht bis zehn Cent je Kilowattstunde.

Falls sich ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb nicht rechnen sollte, dann bleiben den Betreibern die Wahl des recht teuren Abbaus und/oder der Verkauf oder das Recycling.

Ein weiterer Aspekt, der kaum in den Debatten erwähnt wird, ist, dass sich die Mehrheit, der durch Windkraft und Photovoltaik installierten Leistung, im Besitz von einzelnen Bürgern und mittelständischen Unternehmen befindet.  Ca. 30 Prozent ist in privater Hand, 17 Prozent in Händen der Stromversorger, 14 Prozent bei Projektierern, 14 Prozent bei Fonds und Banken, 13 Prozent im Gewerbe und 10 Prozent bei den Bauern.

In der Politik ist „Teile und Herrsche“ (Divide et Impera) eine bewährte Taktik, um Macht zu gewinnen, indem man Verbündete voneinander trennt oder vermeintliche Widersacher und Feinde gegeneinander aufhetzt. Im Fall der Energiewende steht Unterwerfung und Gruppenzwang an erster Stelle und die bekannte Devise „Willst du nicht mein Bruder sein, so schlage ich dir den Schädel ein“ wird zum politischen Geschäftsmodell, weil freie Bürger, die sich zwanglos gruppieren können, nur schlecht beeinfluss- und regierbar sind.

Durch anfängliche Dauersubventionierung, Stromabnahmegarantien und Vergütungen, die zunehmend an Wert verlieren, wird der Privatinvestor gelockt und der Versuch unternommen ihn auf Dauer bei der Stange und in Zahlungslaune zu halten, da zunehmend ein Abhängigkeitsverhältnis entsteht. Wer zuerst kommt mahlt zuerst und regelt, wer am meisten davon partizipiert, bis dann die Teilnahme ökonomisch uninteressant oder sogar defizitär wird. Ähnlichkeiten zu den Schneeball-Locksystemen der Abzock- Kettenbriefe oder der BITCOIN ERA Spekulationen sind nicht ganz von der Hand zu weisen.

Wer andere ausgrenzt oder entzweit, gewinnt an Macht, blockiert aber anderweitig sinnvolle Entwicklungen und grenzt sich letztendlich vor allem selbst aus, weil er den natürlichen Fluss des Lebens ignoriert und die Gruppenmitglieder nötigt oder sogar erpresst. Drum prüfe wer sich ewig bindet und womöglich schindet.

Momentan gibt es wesentlich mehr Fragen als verbindliche Antworten und es ist mehr als herausfordernd die hochgesteckten Klimaziele zu erreichen und die vorhandenen Veränderungsblockaden abzubauen. Wenn es nicht gelingt sehr zügig konkrete Handlungsinstrumente in den unterschiedlichen Ebenen auf den Weg zu bringen sieht es unter den derzeit herrschenden Bedingungen duster aus und wir sitzen in einer selbst eingebrockten Sackgasse, aus der es nur schwer ein Entrinnen gibt.

Es ist nicht damit getan, andauernd über Flexibilität und Vielfältigkeit zu reden und nur in diffusen Halbsätzen anzudeuten, wie diese wirklich aussehen wird und wie die Finanzierung und reale Umsetzung erfolgt. Sätze mit „wir“ und „man“ anzufangen sind wenig hilfreich, wenn nicht dabei klar definiert ist, um wen es sich handelt und Ross und Reiter genannt werden.

Die Klima-Investitionen dürfen sich nicht zu einem staatlichen Glücksspiel entwickeln, auch wenn momentan die Zinsen kleiner als das Wachstum sind. Bei immerwährenden Defiziten werden die öffentlichen Finanzen niemals den nachhaltigen Verschuldungspfad verlassen und das zentralplanerische Wachstum wird als Stein des Anstosses fungieren und unseren Wohlstand in Gefahr bringen.

Deutschland ist in zu grossem Umfang bei der Stromerzeugung von der Lieferung nahezu aller Energieträger vom Ausland abhängig, was sich unbedingt ändern muss. Es ist ein Fakt, dass mehrere Staaten, die uns beliefern können und für den Transport der bezogenen Energieträger wichtig sind, als politisch instabil angesehen werden müssen und wir uns nicht in deren Abhängigkeit begeben dürfen.  

Wir leben nicht in Norwegen, wo Wind und Wasser ausreicht, um zu 100 Prozent Co2-arme Elektrizität zu erzeugen,

Wie bemerkte Konfuzius bereits vor Urzeiten: „Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen Zweiten.“

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1 Comment

  1. Danke für den Beitrag. Es würde wahrlich schon einen erheblichen Fortschritt darstellen, wenn man seitens der unerschütterlichen Befürworter für diese Art der zukünftigen Energiegewinnung einräumen würde, dass man willens ist, in regelmässigen Zeitabschnitten den aktuellen Stand der Entwicklungen auf dem globalen Energieerzeugungsmarkt intensiv zu untersuchen. Je nachdem, welche Erkenntnisse sich daraus ergeben, muss auch die Grösse an den Tag gelegt und Korrekturen auf den Weg gebracht werden, die von den eingeschlagenen Wegen abweichen können.

    Nur wer den prognostizierten EE-Zubaubedarf und die zu erwartenden, monetären Aufwendungen turnusgemäss auf den Prüfstand stellt und flexible Anpassungen nicht von vornherein als alternativlos ablehnt, kann im Sinne des Gemeinwohls dafür sorgen, dass eine wirklich ausreichende und möglichst unabhängige Stromversorgung zu erträglichen Preisen in der Zukunft möglich ist.

    Es macht wahrlich keinen Sinn, wenn man aus fehlgeleiteten, ideologischen Erwägungen uns in eine Schuldenfalle manövriert, aus der es praktisch kein Entkommen mehr gibt. Das ist dann besonders verwerflich, wenn man schon rechtzeitig sehen kann, dass die angepeilten Ziele mit den beabsichtigten Massnahmen nicht erreicht werden können.

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