Bevormundungsstaat – Modell ohne Zukunft

Bevormundungsstaat – Modell ohne Zukunft

Der Weg zur Unselbstständigkeit

Eine Politik der staatlichen Bevormundung wirft Fragen der sozialen Gerechtigkeit und des Schutzes der individuellen Selbstbestimmung auf.

Es ist grundsätzlich zu klären, inwieweit der Sozialstaat tatsächlich eine Verpflichtung hat, die gesellschaftlichen Ungleichheiten in der kategorischen Form zu regulieren, welche versucht jeglichen selbstbestimmenden Individualismus zu hemmen und dies zu einem paternalistischen Bevormundungsstaat führt.

Dass die öffentliche Gewalt für die Abwehr von Risiken verantwortlich ist, die von Dritten ausgehen, leuchtet unmittelbar ein und ist auch verfassungsrechtlich in den grundrechtlichen Schutzpflichten des Staates fest verankert.

Weite Teile des Umweltrechts, des Arbeitsschutzrecht, der öffentlichen Sicherheit und zahlreiche weitere Rechtsnormen beziehen sich auf die Abwehr von Gefahren und die Vorsorge vor Risiken für alle Lebensbereiche.

Wenn diese Gefahrenabwehr aber in manchen Bereichen das liberale Grundprinzip der Selbstbestimmung aushebelt, dabei die Selbstverantwortung des Bürgers anzweifelt, weil er angeblich nicht in der Lage ist, die bestehenden Ungerechtigkeiten im Sinne des Kollektivs zu erkennen, dann wird es bedenklich für die freiheitliche Ordnung.  

Den Schutz des Bürgers ausnahmslos mit Verboten und Aufrufe zum Verzicht zu rechtfertigen, kommt einer schulmeisterlichen Belehrung gleich, die sich permanent ausweitet, in ihrer Bevormundung geradezu erstickend wirkt und die Bürger zur Unselbstständigkeit erziehen will.

Man muss allerdings bei den Begriffen der Belehrung, Beratung, Betreuung, Empfehlung, Ratschlag und Auskunft beachten, dass es hier zu Abgrenzungsschwierigkeiten kommen kann, da es keinen gesetzmässig  einheitlichen Sprachgebrauch gibt, der in seiner Vielseitigkeit die unterschiedlichsten Verfahrenssituationen aufweisen kann.

Die Beratung oder auch Konsultation hat üblicherweise das Ziel, Informationen weiterzugeben, den Adressaten zu einer bestimmten Handlung oder einem Unterlassen zu bewegen oder ihn bei der Bearbeitung von Problemen, der Klärung von Themen oder dem Treffen von Entscheidungen zu unterstützen.

Der Beratene kann am Ende der Beratung entscheiden, ob er den Rat annimmt und welches Verhalten er jetzt wählt, was einen Unterschied zu der Belehrung und Betreuung darstellt. Während der Beratene bei der Belehrung eine bestimmte Sichtweise zu berücksichtigen hat, muss er bei der Betreuung Fremdentscheidungen des Beraters hinnehmen.

Im Vergleich zur Beratung fehlt der blossen Empfehlung das Werturteil. Beide können den Willen des Adressaten beeinflussen, bei der Beratung ist diese Funktion jedoch stärker.

Unter Belehrung versteht man im Rechtswesen die durch Rechtsnormen vorgeschriebene Information eines Rechtssubjektes, was in der Regel der Bürger ist, über die Sachlage und seine Rechte von Amts wegen.

Eine typische Rechtsmittelbelehrung besteht darin, den Beschuldigten bei einem Ermittlungsverfahren darauf hinzuweisen, dass er das Recht auf einen Verteidiger hat und es ihm freisteht, sich zu der Sache zu äussern.

Belehrungen erfolgen in der Regel von Ermittlungsbehörden, der Polizei, der Staatsanwaltschaft, von Notaren und bedingt auch von Rechtsanwälten.

Eine Besonderheit stellen Belehrungen dar, die aufgrund von Tätigkeiten erfolgen, die z. B. im Sinne des Infektions- und Strahlenschutzes sowie der Lebensmittelhygiene und gesetzlich verpflichtend sind.

Zu unterscheiden ist ferner zwischen Auskunft, Empfehlung und Ratschlag. Bei der Auskunft wird vom Anfragenden eine Mitteilung von Tatsachen erbeten, während bei der Empfehlung der Vorschlag eines bestimmten Verhaltens, das im Interesse des zu Beratenden sein sollte, gemeint ist.

Beim Ratschlag handelt es sich um eine meistens unverbindliche, in der Regel verbale Empfehlung, aus der keine Verbindlichkeit abgeleitet werden kann.

Verbot der vormundschaftlichen Beziehung

Dass die individuelle Selbstbestimmung Grund und Grenze der politischen Ordnung darstellt, ist eine unabdingbare Voraussetzung, die in unserer politischen Kultur tief verankert ist, oder es zumindest einmal war.

Das Bundesverfassungsgericht spricht von einem „Menschenbild des Grundgesetzes, das von der freien Entfaltung der Persönlichkeit in Selbstbestimmung und Eigenverantwortung geprägt ist“.

Auch die Menschenwürde des Art. 1 Abs. 1 GG wird – was immer sie sonst noch bedeuten mag – wird massgeblich durch den Gedanken der Selbstbestimmung oder Autonomie konkretisiert.

Daraus folgt u. a., dass die öffentliche Gewalt regulierend eingreifen darf, soweit die Interessen Dritter oder der Allgemeinheit betroffen sind; eine darüber hinausgehende Bewertungskompetenz, die es ihr erlauben würde, die Bürger vor sich selbst zu schützen, besitzt sie aber nach Meinung der Juristen nicht.

Der Staat ist zur Neutralität gegenüber den unterschiedlichen Lebensformen und Lebensentscheidungen verpflichtet; eine perfektionistische oder paternalistische Politik ist ihm daher grundsätzlich versagt.

Wie er sein Leben gestalten und welchen Stellenwert er dabei der Vermeidung von Risiken beimessen will, ist Sache der Selbstbestimmung jedes Einzelnen.

Diese liberale Sichtweise hat ein Schädigungsprinzip zur Folge, welches lautet: „Dass der einzige Zweck, um dessentwillen man Zwang gegen den Willen eines Mitglieds einer zivilisierten Gemeinschaft rechtmässig ausüben darf, ist die Schädigung anderer zu verhüten ist. Das eigene Wohl, sei es das physische oder das moralische, ist keine genügende Rechtfertigung, weil man kann einen Menschen nicht juristisch zwingen kann, etwas zu tun oder zu lassen, weil dies besser für ihn wäre, weil es ihn glücklicher machen, weil er nach Meinung anderer klug oder sogar richtig handeln würde.“

Dementsprechend heisst es in der neueren Verfassungsrechtsprechung: „Die Freiheitsgrundrechte schliessen das Recht ein, von der Freiheit einen Gebrauch zu machen, der, jedenfalls in den Augen Dritter, den wohlverstandenen Interessen des Grundrechtsträgers zuwiderläuft.“

Das Verbot des autoritären Paternalismus beruht allerdings auf einer Voraussetzung, die heute nicht mehr unumstritten ist, da die Entscheidungen der Bürger, wie sie ihr Leben führen wollen, auf einer Willensbildung und Willensbetätigung beruhen, die gewissen Rationalitätskriterien genügen müssen.

Entscheidungen, die auf Unreife, geistige Verwirrtheit, Irrtümer und Täuschungen zurückgehen, sind, zumindest auf den ersten Blick, weder schutzwürdig noch schutzbedürftig, weil sie das „eigentliche“ Wollen gar nicht zum Ausdruck bringen.

Als entmündigend werden auch Handlungen oder Regeln ausserhalb des politischen Kontextes bezeichnet, die gegen den Willen, aber auf das vermeintliche Wohl eines anderen ausgerichtet sind.

Viele patriarchalischen Regelungen werden von den Adressaten häufig als Bevormundung und Einengung ihrer Autonomie angesehen.

Diese Umstände haben sich die Vertreter des sogenannten libertären Paternalismus zunutze gemacht, die als Ausgangspunkt ihrer Überlegungen der Meinung sind, dass wir alle nicht so autonom und informiert entscheiden, wie wir meinen und unsere Entscheidungen häufig von bestimmten Rahmenbedingungen abhängen, die wir gar nicht als solche erkennen und die uns in die Irre führen können.

Psychologische Studien der Verhaltensökonomik haben gezeigt, dass menschliche Verhaltens- und Konsumentscheidungen von den jeweiligen, kognitiven Status-quo-Verzerrungen abhängen und die „Macht der Gewohnheit“ mit dafür verantwortlich ist, dass Innovationen und notwendige Veränderungen ausgebremst werden.

Die meisten Menschen neigen zu einer Gegenwartsprivilegierung in dem Sinne, dass sie den kurzfristigen Nutzen gegenüber dem mittel- und langfristigen Nutzen überbewerten und bei der Evaluierung von Risken einen übermässigen Optimismus, nach dem Motto: „mich wird es schon nicht treffen“, an den Tag legen, der objektiv nicht erklärbar ist.

Aus der Betrachtungswinkel, welcher derartige Entscheidungen mit dem Idealbild eines rationalen Nutzenmaximierers vergleicht, ist menschliches Verhalten daher oft zutiefst unvernünftig und defizitär: Wir rauchen, essen und trinken zu viel, bewegen uns zu wenig, fahren zu schnell mit dem Auto und ruinieren dadurch unsere Gesundheit.

Ebenso treffen wir irrationale Umweltschutz- und Konsumentscheidungen und verschwenden dadurch Geld und Ressourcen.

Wenn es richtig ist, dass derartige unkluge und ungesunde Entscheidungen häufig auf unbewusste Weise durch ihre Umstände und Rahmenbedingungen zustande kommen, liegt die Idee nahe, unsere Entscheidungen durch eine Veränderung dieser Umstände und Bedingungen zu „verbessern“.

Dies hat dazu geführt, dass der Ansatz des „Nudging“ in den letzten Jahren viel Aufmerksamkeit gefunden hat.

Nudging als Vorstufe zur Bevormundung

Nudging bedeutet wörtlich übersetzt so viel wie „Anstossen” oder „Anschubsen”. Es ist eine Strategie zur Verhaltensänderung. Menschen sollen dazu bewegt werden, sich für eine erwünschte Verhaltensweise zu entscheiden, ohne dass dazu Zwang ausgeübt wird.

Die sogenannten Nudges sind Eingriffe in die Entscheidungsarchitektur, also die sprachliche, physische, emotionale und soziale Umgebung, in der eine Entscheidung getroffen wird, die das Ziel haben, Menschen in eine bestimmte Richtung zu lenken und ihr Verhalten in vorhersagbarer Weise zu verändern.

Dabei ist wichtig, dass Nudges einfach und ohne grossen Aufwand umgehbar sind und die Wahlfreiheit erhalten bleibt. Verbote, Gebote oder entscheidungsrelevante ökonomische Anreize sind keine Nudges.

Das Konzept des Nudgings kommt aus der normativen Verhaltensökonomie. Es geht auf den Wirtschaftswissenschaftler Richard Thaler und den Rechtswissenschaftler Cass Sunstein zurück.

Sie verstehen unter Nudge alle Entscheidungen, mit denen Entscheidungsarchitekten das Verhalten von Menschen in vorhersagbarer Weise verändern können, ohne irgendwelche Optionen auszuschliessen oder wirtschaftliche Anreize zu stark zu verändern. Ein Nudge muss zugleich leicht und ohne grossen Aufwand zu umgehen sein da er ist nur ein Anstoss und keine Anordnung sein sollte.

In der Verhaltensökonomik geht man davon aus, dass Menschen sich typischerweise nicht rational verhalten und dass es ihnen schwer fällt, optimale Entscheidungen für sich zu treffen.

Mit Nudges sollen Individuen daher dazu „angestupst” werden, Entscheidungen zu treffen, die, nach Einschätzung einer Regierung, eines Unternehmens oder einer Organisation, die mit Nudges arbeitet, für sie selbst und/oder die Gesellschaft gut sind und die Wohlfahrt steigen.

Da ihre individuelle Entscheidungsfreiheit dabei aber aufrechterhalten bleibt, wird der Ansatz auch als „libertärer Paternalismus” bezeichnet.

Nudges können, je nach Anwendungsfeld und Ziel, ganz unterschiedlich aussehen. So gelten unter anderem das Bereitstellen von Informationen, Warnhinweise, Standardeinstellungen oder das Betonen sozialer Normen als Nudges.

Die Erhöhung der Tabaksteuer oder die Einführung eines Veggie-Days zählen hingegen nicht dazu, da Verbote, Gebote oder finanzielle Anreize explizit keine Nudges sind.

Nudging wird in einer Vielzahl von Bereichen eingesetzt, beispielsweise in der Altersvorsorge, der Gesundheitsförderung oder zur Unterstützung von klimafreundlichem Verhalten. So können Menschen beispielsweise dazu „gestupst” werden, für die Rente zu sparen, sich gesünder zu ernähren, oder Energieverschwendung zu vermeiden.

Ähnlich vielseitig wie die Anwendungsgebiete für Nudging, sind auch die Akteure, die Nudges einsetzen. Sowohl staatliche als auch private Akteure machen sich den Ansatz zunutze. In einigen Ländern gibt es Einheiten, die sich mit Nudging als politischem Gestaltungsmittel beschäftigen.

So gibt es im deutschen Kanzleramt die Gruppe „wirksam regieren”, die für verschiedene Politikbereiche auf Grundlage verhaltens- und kommunikationswissenschaftlicher Erkenntnisse Massnahmen entwickelt, die die erfolgreiche Umsetzung politischer Vorhaben unterstützen sollen.

Wenn man allerdings die Vielzahl der apodiktischen Verbote und Verzichtsanforderung der Regierung ansieht, dürft diese Gruppe nur eine Alibi-Funktion und keinen besonderen Einfluss auf die Regierenden haben.

Den Reaktionen des Staates zu Folge, ist der Bürger willensschwach und unfähig, rationale Entscheidungen zu treffen und Ihm steht deswegen ein Staat gegenüber, der am besten weiss, was gut für seine Untertanen ist.

Auch wenn man Nudges durchaus als sehr nützlich ansehen kann, herrscht in der öffentlichen Diskussion teilweise Skepsis gegenüber staatlich eingesetzten Nudges. Die Kritik reicht vom Vorwurf der schulmeisterlichen Belehrung und Bevormundung der Bürger in privaten Angelegenheiten bis hin zur Ausübung von Zwang.

Der Staat ist auf dem Weg sich zum Sklavenhalter der Zukunft zu etablieren, der mehr oder weniger ungeniert die Freiheiten des Individuums einschränken und ihm seinen Willen aufzwingen will.

Von der Empfehlung zur Bevormundung

Das Denkmodell des Nudging geht von der Annahme aus, dass sich die Menschen bei Alltagsentscheidungen oft unbedacht oder irrational verhalten und man sie deshalb in Richtung der sinnvollsten, besten Auswahlmöglichkeit schubsen sollte.

Typische Nudges aus dem Alltag sind, dass in Hotelzimmern darauf hingewiesen wird, dass die Mehrfachnutzung von Handtüchern besser für die Umwelt wäre und die Absicht dahintersteht, dieses Verhaltensmuster in der „Herde“ der Gäste zu etablieren. Dies wird dann zusätzlich noch dadurch unterstützt, dass man den Gästen mit einem Pappaufsteller mitteilt, dass neun von zehn der Hotelgäste ihr Handtuch mehrfach verwenden.

In der Politik werden immer wieder Themen heiss diskutiert, die sowohl guter Wille als auch Nudge sind. Ein Beispiel dafür ist die Lebensmittelampel bzw. der sog. Nutri-Score, der die Konsumenten zu mehr gesünderem Essen anstossen soll, was durchaus lobenswert ist.

Der in Frankreich entwickelte Nutri-Score ist seit 2017 im Einsatz und hat dazu geführt, dass Produkte mit besseren Nährstoffen gewählt werden.

Mit Hilfe von Nudging soll der Bürger zu Entscheidungen kommen, die für ihn aus rationaler Sicht besser sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob Verhaltensänderungen zum Beispiel in Bereichen der gesünderen Ernährung, der Verringerung des Energieverbrauchs oder in der Abfallvermeidung im Vordergrund stehen, denn wichtig ist, dass die Gesellschaft davon profitiert und ein höheres Wohlergehen erzielt wird.

Natürlich gibt es auch Gegner und Kritiker des Nudging, da es sich am Ende um eine Technik aus der Verhaltensforschung handelt, die deine Entscheidung in eine bestimmte Richtung lenken soll und die Möglichkeit als gesellschaftliches Steuerungsinstrument gegeben ist, eine neue Form der ökonomischen und politischen Manipulation und Bevormundung zu sanktionieren.

Nicht zu beanstanden ist, wenn Menschen daran erinnert werden, dass sie am nächsten Donnerstag einen Arzttermin haben, was keine Manipulation darstellt. Das Gleiche gilt, wenn Menschen Informationen über den Kaloriengehalt von Lebensmitteln erhalten oder wenn sie gewarnt werden, dass bestimmte Lebensmittel Schalentiere oder Nüsse enthalten, oder dass etwas Schlimmes passieren könnte, wenn sie mehr als die empfohlene Dosis eines bestimmten Stoffes einnehmen.

Wichtig ist dabei, dass die Nudges für den Nutzer erstellst und nicht für eigene Absichten des Ratgebers missbraucht werden. Wenn die Technik auch ethisch korrekt anwendet wird und sich darauf konzentriert das Erlebnis für den Nutzer zu verbessern, wird sich das am Ende für ihn mit Sicherheit auszahlen und hat den Zweck ohne Zwang erfüllt.

In der Politik können Nudges eine hohe Wirksamkeit zeigen und erzeugen dabei, verglichen mit Gesetzen oder Verordnungen, weniger Konflikte, da die Beeinflussung intransparent ist und die Nudges somit die individuelle Freiheit beschränken, ohne darüber Klarheit zu haben, wer dafür die  Verantwortung hat und wie die Einschränkungen legitimiert sind.

Im Kontext von zunehmender Digitalisierung und Big Data sind damit Gefahren für die Freiheit der Bürger in  einer rechtsbegründeten Demokratie verbunden, besonders dann, wenn eine belehrende Politik in eine alternativlose öko-diktatorische Bevormundung ausartet und entscheidende Auswirkungen auf Ökonomie und Ökologie zu verzeichnen sind, deren zwanghaften staatliche Übergriffe mehrheitlich von der Allgemeinheit abgelehnt werden.

Est ist Fakt, dass sobald Nudging zum Programm der Politik gemacht wird, es nicht nur Ratschläge, sondern auch feste Regulierungen enthält, welche bei der Implementierung mit dem libertären Charakter nicht mehr viel am Hut haben kann.

Wenn man die Erzwingung einer Entscheidung für legitim hält, dann ist es gewiss vernünftig, die „Störungs- oder Fehlermöglichkeit“ so zu gestalten, dass sie das Interesse des Entscheiders oder auch das anderer schützt, die ein legitimes Interesse an der Sache haben.

Gegenüber staatlichen Befehlen und Verboten haben Demokratie und Rechtsstaat eine Fülle an Vorkehrungen zur Sicherung der Freiheit der Bürger ausgebildet, doch für das befehlsorientierte Nudging, das der apodiktischen Bevormundung der Bürger dient, fehlen bislang noch vergleichbare Instrumente, die Einhalt gebieten können.

Deshalb ist es unerlässlich, dass diese mit der Schattenseite des Nudgings verwandten Probleme, hinsichtlich der korrekten Bestimmung der staatlichen Rolle, in Bezug auf dogmatischer Manipulation und Beeinflussung im Auge behalten werden muss.

Defizite der Bevormunder und Bevormundeten

Unser Staat läuft Gefahr sich in eine Zwei-Gruppen-Gesellschaft zu entwickeln, die aus Bevormunder und Bevormundeten besteht.

Die Bevormunder sind hauptsächlich in der Politik und deren Organisationen, der Verwaltung und in den öffentlich-rechtlichen Medien zu finden, während es sich bei den Bevormundeten um das gemeine Stimmvolk handelt.

Im eigentlichen Sinn sollten die Bevormunder dafür sorgen, dass freie gesellschaftliche Debatten ermöglicht werden, auf Grundlage dieser Diskurse ein gesellschaftlicher Interessenausgleich erfolgt und aus den gewonnenen Erkenntnissen ein bürgerliches Zusammenleben organisiert wird, welches  ein friedliches und möglichst sicheres und unbelastetes Miteinander gewährleistet.

Soviel zur Theorie, von der zunehmend immer weniger übrig bleibt und die Bevormunder eine vom Steuerzahler gut versorgte Rolle einnehmen, die augenscheinlich darauf abzielt, der Bevölkerung vorzuschreiben, wie sie zu denken, reden, glauben und ihren Grundsätzen entsprechend zu leben hat.

Es ist dabei anscheinend unerheblich, dass verbriefte Grundrechte missachtet und eingeschränkt werden und gnädiger Weise zu von der Politik genehmigten Pseudo-Freiheiten degradiert werden.

Diese Attitüde führt unweigerlich dazu, dass man sich über die verbriefte Gewaltenteilung hinwegsetzt und sich immer öfters in einem verfassungsrechtlichen Freiraum bewegt, der leider von unseren obersten Verfassungsorganen eine Duldung erfahren kann.

Obwohl damit der Ausverkauf von Eigenverantwortung des Individuums und Verlust dessen Selbständigkeit und Freiheit droht, kann sich der Bevormundete nicht uneingeschränkt als Opfer sehen, da viele von ihnen sich einer ideologischen Komplizenschaft schuldig machen.

Auf den Punkt gebracht, bedeutet dies für den Generalbevollmächtigten von Infratest dimap, Reinhard Schlinkert, „dass die Deutschen es mögen, Anweisungen zu befolgen“ und somit die perfekt devoten Staatsdiener darstellen, wie es bereits Heinrich Mann in seinem Roman „Der Untertan“ persifliert hat.

So gesehen kann man daraus folgern, dass viele Bürger sich in einer mentalen Co-Abhängigkeit befinden, die ein gewisses Hörigkeitspotential hat, deren Sucht „Bevormundung“ heisst, wobei es sich hier um eine Doppeldeutigkeit handelt, da die einen die Sucht des anderen fördern und teilen.

Wenn diese manisch werdende Abhängigkeit so weitergehen sollte, kann bald nicht mehr unterschieden werden, ob die Politiker, Beamten und Journalisten süchtig nach Bevormundung des Volkes sind oder das Volk deren autoritäres Gehabe nicht nur unterwürfig duldet, sondern sogar noch gesinnungsmässig unterstützt.

Wenn man allerdings das Parteiengesetz genau liest, wo u. a. steht, „dass die Parteien an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mitwirken, indem sie insbesondere auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluss nehmen, die politische Bildung anregen und vertiefen“ etc., etc., kann dies durchaus als interpretationswürdig angesehen werden.

Daraus kann man im Sinn der Parteien ohne weiteres ableiten, dass es eine verfassungsrechtliche Aufgabe der politischen Parteien ist, den Bürger zu bevormunden. Hinzu kommt, dass die Politiker derzeit in ihrem Hochmut noch so überheblich und aufgrund der komplexen multiplen Krisenlage der Meinung sind, dass der Bürger kein besonderes Recht zu Einmischung bei deren Entscheidungen hat und sie deshalb über ein quasi Alleinvertretungsrecht verfügen.

Wer in der bürgerlichen Gesellschaft nicht erkennt, dass die unterschwellige Lust an Bevormundung in der tödlichen Sackgasse des Dogmatismus endet, wie es die SED in vierzig Jahren DDR praktizierte, der ist einfach nicht zu retten und hat auch nichts Besseres verdient.

Es liegt nun an der Vernunft der nicht bevormundungssüchtigen Bürgerschaft, sich dagegen aktiv zur Wehr zu setzen und keine Bereitschaft zu zeigen, die Zukunftsfähigkeit unsere Landes mutwillig aufs Spiel setzen zu wollen.

Gründe des Für und Wider

Im Grunde erzieht uns der Staat von klein auf, in den Schul- und Betreuungseinrichtungen. Es ist also nichts Neues, wenn der Staat jetzt auch durch verhaltensökonomische Instrumente Einfluss auf das weitere menschliches Verhalten nehmen will.

Das beginnt mit dem Nudging und betrifft Situationen, in denen der Staat durch eine Veränderung der Entscheidungsumgebung menschliches Verhalten beeinflussen will. Das ist dann legitim, wenn die Ziele des Staates klar definiert sind und auch gegenüber der Öffentlichkeit gerechtfertigt werden können.

Menschliche Schwächen, Entscheidungsdefizite und „mentale Illusionen“, die zu Abweichungen von rationalen Entscheidungen führen und suboptimale Ergebnisse für den ideologisierten Rechtsstaat nach sich ziehen können, werden als Normalfall unterstellt und nicht als Ausnahme.

Das führt automatisch dazu, dass sich die Regierenden autorisiert fühlen, dem Bürger vorzuschreiben, wie er sich in ihrem Sinne zu verhalten hat und erlässt entsprechende Verbote und fordert alternativlosen Verzicht.

Menschen können von anderen Menschen bevormundet werden. Ob daraus eine Gefahr für die Würde hervorgeht, hängt in der Regel davon ab, welche Absicht dahintersteckt und ob der Eingriff in den Freiheit des anderen verständlich und gerechtfertigt erscheint.

Es kommt auch darauf an, wie es um den Willen desjenigen steht, über dessen Kopf hinweg Entscheidungen getroffen werden sollen. Es kann auch sein, dass es in der Sache, über die entschieden werden muss, es noch gar keinen Willen gibt.

Die Grenze zwischen staatlicher Empfehlung und Bevormundung wurde in den letzten Jahren, aufgrund der verschiedenen Krisensituationen immer verschwommener und die Tendenz zum Verbots- und Bevormundungsstaat nahm signifikant zu.

Es wurde dabei „vergessen“, dass nicht das Gemeinwohl in unserer freiheitlichen Verfassung eine grössere Rolle, sondern das Subsidiaritätsprinzip. Dies bedeutet, wenn die kleinere Einheit, wie das Land, die Kommune, die Familie, der Einzelne oder auch ein Unternehmen die Aufgabe erfüllen kann, dann darf dies nicht zur Aufgabe des Staates gemacht werden und dieser muss sich auf das unbedingt Erforderliche beschränken, also auf das Notwendige, welches zur Absicherung der sozial Schutzbedürftigen dient.

Der Begriff des Gemeinwohls spielt in der Verfassungs-Rechtsprechung keine herausragende Rolle.  Die Entstehung der Verfassung und der Wandel des Gemeinwohlbegriffs sind vielmehr Produkt ein und desselben Prozesses.

Dieser Prozess war ursprünglich in individualistischen Kategorien begründet worden, nämlich als Befreiung des Einzelnen aus der Bevormundung durch Staat und Kirche. Sie wichen den Prinzipien individueller Freiheit und Gleichheit mit der Folge der Umstellung der Rechtsordnung von objektiven Pflichten auf subjektive Rechte und der Reduzierung der Staatszwecke auf die Sicherung gleicher Freiheit.

Ein staatliches System der Bevormundung, das die Freiheiten jedes Einzelnen unnötig beschränkt und ihn in ein staatliches System mit Zwangsabgaben presst, wie z. B. eine soziale Pflichtversicherung, kann doch unmöglich mit dem Begriff „Gemeinwohl” beschönigt werden.

Eine staatliche Überregulierung, welche die Freiheit und Verantwortung der Bürger und die Werbeverbote und Grenzen der Hersteller in diktatorischer Art und Weise einschränkt, wird mit der damit verbundenen restriktiven Bevormundung auf Dauer nicht dafür sorgen können, dass sich das Verhalten bezüglich Konsum und Solidarität im Sinne der staatlichen Machtansprüche nachhaltig ändern wird.  

In den vergangenen Monaten haben sich die Deutschen so viele Vorschriften und Regeln gefallen lassen müssen, wie selten zuvor: Quarantäne, Kontaktverbot, Abstandsgebot und Maskenpflicht haben manche bis an die Grenze des Ertragbaren gebracht.

Doch diese Massnahmen dienten vordergründig einem guten Zweck, der Eindämmung einer Pandemie, sprich dem Gesundheitsschutz der Menschen. Wie es sich aber im Laufe der Zeit herausstellte, waren viele Aktionen überzogen und nicht wirklich notwendig, weil die Verantwortlichen im Gesundheitsministerium sowie deren angegliederten Organisationen und der Regierung zum Teil ein eigenes Süppchen kochten und sich staatstragend überwichtig vorkamen.

Das hat uns nachdrücklich vor Augen geführt, dass Verbote richtig und wichtig sein können und einerseits nicht automatisch als staatliche Bevormundung gelten sollten, doch es andererseits durchaus opportun ist, die Anordnungen kritisch zu hinterfragen und dabei nicht gleich als Verschwörungstheoretiker oder Extremist stigmatisiert zu werden.

Für viele erscheint es erschütternd, wenn man strikte Verbote für Tabakwerbung ausspricht und gleichzeitig den Genuss von Cannabis legalisieren will. Ähnlich verhält es sich mit dem Konsum von Alkohol und der Einschränkung in der Werbung, für das es jede Menge von Für- und Wider-Argumenten gibt, die durchaus ein eine gewisse Berechtigung haben.

Das betrifft im eigentlichen Sinne auch das fehlende Tempolimit auf den deutschen Autobahnen, wo man billigend eine höhere Anzahl von Verkehrstoten in Kauf nimmt, ganz abgesehen von den damit verbundenen Emissionsverminderungen und Treibstoffeinsparungen.

Bei sehr vielen Bürgern ist die Angst vor Verboten so stark, dass sie sogar Gefahren für Leib und Leben übertrumpft und anscheinend keine Grenzen kennt. Die Debatten um den angeblich ungesunden und übertriebenen Fleischgenuss und den bei der Tierhaltung entstehenden Treibhausgasen und dem exzessiven Futtermittelanbau sind ein weiteres Beispiel dafür, dass viele Bürger schon aus Prinzip uneinsichtig sind und sich „nichts“ vom Staat vorschreiben lassen will. Siehe das angekündigte Fleischverbot in Küchen bei Kitas und Schulen in Freiburg.

Eine Bevormundung in Sachen Einschränkungen beim Lebensmittelgenuss durch Verbote wird kategorisch abgelehnt, weil sie mit der Garantie der Freiheit des Einzelnen unvereinbar sind und einen nicht erwünschten staatlichen Dirigismus repräsentiert.

Auch in diesem mehr als sensiblen Bereich kann man durchaus geteilter Meinung sein, ob es bei Veränderungen zum sogenannten „Wohle der Gesellschaft“ festgelegter Regularien bedarf, oder der Staat auf die Freiwilligkeit der bürgerlichen Verhaltensänderung vertrauen soll.

Auch wenn es den Anschein hat, dass die Menschen ihr Verhalten nur in wenigen Fällen bereit sind signifikant zu ändern, ist und bleibt es die Aufgabe der Politik, komplexe Vorgänge zu verstehen, diese „besser“ zu wissen und trotzdem dem Einzelnen die Freiheit zu ermöglichen, sich richtig verhalten zu können.  

Was es nicht braucht, ist ein permanent belehrenden und bevormundenden Staat, der versucht durch unzählige Verbote seine demagogische Gesinnung durchzusetzen, die letztendlich unsere Gesellschaft spaltet und Anlass zum offenen Aufruhr provoziert.   

Auch wenn Mehrheiten während er herrschenden Krisenzeiten sukzessive dazu tendieren, durch staatliche Umverteilung auf Kosten produktiver Minderheiten leben zu wollen, darf Demokratie nicht in einer staatlichen Knechtschaft enden, wo politisch unantastbare Freiheitsrechte unterwandert und im schlimmsten aller Fälle, abgeschafft werden.

Wenn den Bürgern die Freiheit zum richtigen Verhalten genommen wird, ist unsere Zukunftsfähigkeit eklatant gefährdet und die moralischen Beratungsgremien der Regierenden, egal ob Ethikrat und Leopoldina versagt haben und sich bei einzelnen getroffenen Massnahmen systematisch verrannt und sich zum Regierungssteigbügelhalter und Vasallen degradierten.

Nichts ist alternativlos und ein solches rigoroses Vorgehen ist einem eminent auffallenden Wissensdefizit und einer fortschreitenden Ignoranz gegenüber neusten Erkenntnissen geschuldet, welche nicht erkennen, dass vorgefasste Meinungen mehr Schaden anrichten können als von volkswirtschaftlichem Nutzen zu sein.     

Wir haben in Deutschland das Phänomen, dass selbst in hochkarätigen Gremien die Anschauung vorherrscht, man müsse immer und dies auf Teufel komm raus, einen einheitlichen Konsens finden, was augenscheinlich falsch ist, weil gerade diese spezialisierten Beratungseinrichtungen sich überhaupt nicht einig sein müssen.

Diese Fehleinschätzung führt zu einer Art fatalen Wagenburgmentalität, der es an neuen Ideen und Konzepten sowie an Mut und Wille fehlt und man sich krampfhaft darauf konzentriert, das Kerngeschäft möglichst gut darzustellen, um unangreifbar zu sein.

Es ist besonders wichtig, wenn es eine Mehrheitsentscheidung gibt, dass auch die gegenteiligen Stimmen sichtbar und deren Bedenken offenbart werden, die nicht obligatorisch der Regierungslinie entsprechen.

Es ist daher notwendig, dass die entsprechenden Beratungseinrichtungen wirklich unabhängig sind, Widerspruch dulden und ihn sogar einfordern müssen, indem man auf die Kritiker zugeht.

Sich auf Schienen zu bewegen, die nur in eine Richtung führen und an Massnahmen festzuhalten, die vorgefasst bzw. in Europa und auch in Teilen der Rest-Welt obsolet und schon abgeschafft sind, ist schädlich und zeigt keine Bereitschaft rote Linien des Umdenkens zu ziehen.

So ist es kein Wunder, dass viele Menschen der Meinung sind, dass „Experten“, die von der Politik bestellt und zusätzlich noch bezahlt werden, nicht wirklich unabhängig sein können.

Wir haben in Deutschland unzählige solcher Beratungsgremien und Räte, die uns am langen Ende zur einer „Räterepublik“ werden lassen, die sich immer weiter von der realen Wirklichkeit entfernt und nicht mehr dem Meinungsbild der Bevölkerung entspricht.

Solche Gremien sorgen mit dafür, dass partiell unser Grundgesetz untergraben wird, entbinden die Parteien und Abgeordnete von ihrer persönlichen Verantwortung gegenüber dem Bürger und dem Staatswesen und dienen als willkommenes Alibi, damit sie sich aus der Rechenschaftspflicht für die entstandenen Kollateralschäden stehlen können.

Fazit

Auch wenn heute nicht eindeutig geklärt werden kann, ob Bevormunder oder Bevormundete den grösseren Anteil an der aktuellen Misere haben, muss klar konstatiert werden, dass die Bevormunder die grössere Verantwortung tragen, sich an das Grundgesetz zu halten und das Interesse der Gesamtbevölkerung im Blick zu haben, auch wenn sich das gegen deren ideologischen Prinzipen richten sollte.

Wir alle müssen in der Lage sein, Lebenslügen, Illusionen und zugedeckte Konflikte beim Namen zu nennen und diese zusammen aus der Welt zu schaffen. Wir müssen verhindern, dass die Marktwirtschaft ohne Sinn und Verstand lahmgelegt wird und dabei besonders darauf zu achten, dass die Beschädigungen unseres sozialen Kapitals nicht permanent zunehmen und den Zerfall unserer Gesellschaft beschleunigt.

Der Brüchigkeit eines fälschlicherweise als solide angenommenen demokratischen, rechtsstaatlichen Fundaments muss Einhalt geboten und ein allgemeinverträglicher „Kitt“ gefunden werden, der unsinnige Verbote und Einschränkungen unnötig macht, den sozialen Frieden begünstigt und diesen entscheidend nach vorne bringt.

Dabei darf, die von der Politik und dem Mainstream-Medien an das Kollektiv geforderte Resilienz, welche die Widerstandsfähigkeit gegenüber Zumutungen und Anpassungsfähigkeit an unerwünschte Veränderungen und Herausforderungen betreffen müsste, nicht als eine zynische Hysterie-Einbahnstrasse von den Regierenden missbraucht und als eine neue Normalität abgestempelt werden.

Diese geforderte Nachgiebig- und Belastbarkeit, welche zum klaglosen Erdulden der verordneten Beeinträchtigungen auffordert, soll das Versagen der selbstermächtigenden Politik während der Krisenbewältigung kaschieren und nicht hinnehmbar.

Es wird damit versucht vom miserablen Zustand des Landes abzulenken, einen widerspruchlosen Gehorsam des Volkes zu bewirken, welcher durch das impertinente Wumms-Gehabe der propagandistischen Alternativlosigkeit vertuschen soll, dass sukzessive unser Tafelsilber verhökert und jede Menge Porzellan zerdeppert wird.

Wir dürfen uns momentan durchaus als Versuchskaninchen fühlen, weil der Staat mit einer abgestuften „Green-Washing“ Methodik  permanent auslotet, wie weit er bei den aushaltbaren Zumutungen und Bevormundungen gehen, einen Dauerkrisen-Gehorsam der Notlage erreichen und die Umerziehung vorantreiben kann.

Ich habe zunehmend das Gefühl, dass unsere Polit-Protagonisten das Gefühl haben, dass ihre Vorstellungen zur weltrettenden Ordnung trotz ihrer „natürlichen Nicht-Autorität“ eine Berechtigung haben und diese durch totalitäres Gehabe ersetzen, welche unsere Demokratie in Gefahr bringt.

Sie verkennen, dass ihre diktatorische Besserwisserei nur dem Machterhalt dient und sie die  Fähigkeit der Bevölkerung einschränken, über ihre eigene Zukunft entscheiden zu können.

Ihr Autoritarismus unterdrückt unakzeptabel den Wunsch des Bürgers nach individueller Freiheit und führt zur Abschaffung des demokratischen Pluralismus.

Irgendwann kommt bei diesen autokratischen Staatsformen zwangsläufig der Punkt, an dem sie den wirtschaftlichen Möglichkeiten der Bürger und auch der Unternehmen unakzeptable Grenzen setzen.

Das liegt wie Fall der Bundesrepublik daran, weil durch Unfähigkeit der Staatsdiener die politische Kontrolle verloren wird und ihre Ballermann-Führungsstil nicht einmal minimalste Anforderungen erfüllt, die natürliche Autoritäten an der Spitze von demokratischen Staaten auszeichnen müssten.

Nur zur Erinnerung, eine „Autorität“ sollte jemand sein, der wegen seiner Stellung, seiner Kenntnisse und Leistungen ein besonderes Ansehen geniesst.

Mir fällt in diesem Zusammenhang nicht einmal im Entferntesten ein, dass unsere Regierungs-Troika in Verdacht kommen könnte, diese Anforderungen auch nur ansatzweise gerecht werden zu können.

Besonders bedauerlich ist hierbei, dass sich viele Mitgliedsstaaten der EU auf einem ähnlich dünnen Eis der semi-autoritären Staatssysteme befinden und noch einige vermutlich diesem schlimmen Trend folgen werden.

Der Papiertiger EU hat zwar eine Kommission zur „Rechtsstaatlichkeits-Konditionalität“ ins Leben gerufen, um den EU-Haushalt vor den Folgen von Verstössen gegen die Rechtsstaatlichkeit zu schützen, welche eine Gefahr für die finanziellen Interessen der Europäischen Union darstellen, doch noch keinerlei Anzeichen gezeigt, um gegen offensichtliche Zuwiderhandlungen vorzugehen.

Es ist eher das Gegenteil der Fall und die betroffenen Staaten bekommen weiterhin üppige monetäre Unterstützung und sehen naturgemäss keinen Anlass ein Umdenken einzuleiten.

So gesehen brauchen wir einen starken Glauben, was eine Besserung anbelangt, da sich Deutschland und die EU bei den unterschiedlichen Rettungssanktionen hoffnungslos verzettelt und einen Flickenteppich geschaffen haben, der ein einheitliches Vorgehen bei der Krisenbewältigung praktisch unmöglich macht.  

Auch wenn wir trotz dieser mannigfaltigen Unzulänglichkeiten im besten Deutschland leben, das es jemals gegeben haben soll, bin ich persönlich nicht bereit, mir durch unsinnige Verbote und Verzichtsbefehle die Lust zur gelegentlichen Unvernünftigkeit nehmen zu lassen, die eine Bereicherung meines persönlichen Wohlgefühls bedeutet und dabei die rationale Disziplin ausser Acht lässt, um einfach nur Spass und Lebensfreude generieren zu können.

Was mein Vertrauen in die Politik anbelangt, habe ich meine persönliche Resilienz der Ausfallsicherheit durch Erwerb eines Notstromaggregates, ausreichende Holz- und Heizölvorräte für den Kaminofen und die Wärmeversorgung sowie gut gefüllten Tiefkühlschränken und adäquaten Trinkwasserreserven geschaffen, um nicht komplett hilflos dem Politikversagen ausgesetzt zu sein.

Dabei nehme ich billigend in Kauf, von einigen Mitbürgern als notorischer Schwarzseher angesehen zu werden, hoffe allerdings innbrünstig, dass ich diese Notreserven nicht in Anspruch nehmen muss, auch wenn schon Teile der Medien jubeln, dass der neue Aufschwung im Sommer 2023 beginnt und wir wieder Raumtemperaturen von über 19°C haben werden.

Endlich mal wieder eine positive Botschaft, der man kaum widersprechen will.

„Die grössten Feinde der Freiheit sind zufriedene Sklaven“

Mark Twain

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